Ar. 62. 347
Regierungs--Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 12. April 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend 1. Web-, Wirk= und Strickwaren sowie
2. Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke für Heer, Marine und Feldposi.
II. Abteilung.
...
(1) Bekanntmachung vom 6. April 1916, betreffend
1. Web-, Wirk= und Strickwaren sowie
2. Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke für Heer, Marine und Feldpost.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 1. Februar d. Js.,
1. betreffend Web-, Wirk= und Strickwaren (Rbl. Nr. 19, S. 89), sowie
2. betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs-
und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost (Rbl. Nr. 21,
S. 113),
wird die von dem Königlich Preußischen Kriegsministerium herausgegebene Er-
läuterung über die Freigabe für den Kleinverkauf nach § 6 der Bekanntmachun-
gen W.M. 1000/11. 15. K.R.A. und W.M. 1300/12. 15. K.R.A. hiermit zur
allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Er-
läuterung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Schwerin, den 6. April 1916.
Eroßherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.