Nr. 76. 1916. 431
(3) Bekanntmachung vom 8. Mai 1916, betreffend die Dispensation der älteren
Schulkinder zu ländlichen Arbeiten in diesem Sommer.
Mit Rücksicht auf den durch den Krieg hervorgerufenen Mangel an Arbeitskräften
werden die Schulbehörden ermächtigt, auch in diesem Sommer die
größeren, mindestens 11 Jahre alten Schulkinder bis zu 3 Tagen in der
Woche vom Unterricht zu dispensieren, wenn die Vornahme ländlicher Arbeiten
es erfordert.
Das unterzeichnete Ministerium nimmt zugleich Veranlassung darauf hinzuweisen,
daß in diesem Jahre das Einbringen der Obsternte von größter Bedeutung
ist. Da Schulkinder durch ihre Mithilfe bei der Obsternte wertvolle
Dienste leisten können, so sind die Dispensationen auf Antrag auch zur Hilfeleistung
bei der Obsternte zu gewähren.
Schwerin, den 8. Mai 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.