Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  79.  431

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  22.  Mai  1916.

Inhalt.

I.  Abteilung.  (Nr.  12.)  Verordnung,  betreffend  die  Errichtung  einer  Landwirtschaftskammer.
  (Nr.  13.)  Verordnung  zur  Einführung  der  Verordnung,
betreffend  die  Errichtung  einer  Landwirtschaftskammer.

I.  Abteilung.
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(Nr.  12.)  Verordnung  vom  15.  Mai  1916,  betreffend  die  Errichtung  einer
Landwirtschaftskammer.
Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

Wir  verordnen  nach  verfassungsmäßiger  Beratung  mit  Unseren  getreuen
Ständen,  was  folgt:

I.  Errichtung  und  Aufgabe  der  Landwirtschaftskammer.

81.
Für  das  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin  wird  eine  Landwirtschaftskammer
  errichtet.
Die  Landwirtschaftskammer  ist  eine  Körperschaft  des  öffentlichen  Rechtes.
mit  Rechtsfähigkeit.  Sie  hat  ihren  Sitz  in  Rostock.