Nr. 82. 1916. 491
Preis für
1 kg in
Pfennig
Bei Strick-, Stick-, Stopf= und Häkelgarnen in handels-
fertigen Aufmachungen für den Kleinverkauf sind
die Bestimmungen über die Höchstpreise von Zwirnen nicht an-
wendbar. ·
vILBeredelteGarneundZwirnemitAusnahmevonNähfadenund
Nähzwirnen:
a) Für gefärbte, Makoimitatgarne, melierte, merzerisierte, lüstrierte,
gasierte und sonstwie veredelte Garne und Zwirne tritt zum
Garn= bezw. Zwirnpreise ein angemessener Veredelungszuschlag
hinzu.
b) Gebleichte Garne und Zwirne.
Zuschlag auf die Garn= bezw. Zwirupreise per Kilogr. 20 Pf.
Ferner darf der Gewichtsverlust mit 7 v. H. in Rechnung
gestellt werden.
VIII. Besondere Aufmachungen:
Soweit der Höchstpreis für Kopsaufmachung bestimmt ist, kann
für die Aufmachung in Bündeln, auf Kreuzspulen oder als
ungeschlichtete Knäuelwarps zu dem Kopspreise ein
EXCIELIEIEEIEIEIIEEIEIEIIVHE H.
für die Aufmachung in Zweileas ein solcher von.. 5 v. H.
hinzugerechnet werden.
IX. Garn= und Zwirnabfälle:
Beste weiße oder Makofadden 165
Geringere Sorten entsprechend billiger. «
Bei Ablieferung geschlossener Wagenladungen von 10 000 kg
darf ein Zuschlag von 5 v. H. gezahlt werden. « ·
Altona, den 26. Mai 1916.
Stellvertretendes Generalkommando IX. Armeekorps.
v. Roehl,
General der Artillerie.
(4) Bekanntmachung vom 26. Mai 1916, betreffend Bastfasern und Erzeugnisse
aus Bastfasern.
#chstehender Nachtrag des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage zu der Bekanntmachung vom
23. Dezember 1915, betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung
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