Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 82. 1916. 491 
Preis für 
1 kg in 
Pfennig 
Bei Strick-, Stick-, Stopf= und Häkelgarnen in handels- 
fertigen Aufmachungen für den Kleinverkauf sind 
die Bestimmungen über die Höchstpreise von Zwirnen nicht an- 
wendbar. · 
vILBeredelteGarneundZwirnemitAusnahmevonNähfadenund 
Nähzwirnen: 
a) Für gefärbte, Makoimitatgarne, melierte, merzerisierte, lüstrierte, 
gasierte und sonstwie veredelte Garne und Zwirne tritt zum 
Garn= bezw. Zwirnpreise ein angemessener Veredelungszuschlag 
hinzu. 
b) Gebleichte Garne und Zwirne. 
Zuschlag auf die Garn= bezw. Zwirupreise per Kilogr. 20 Pf. 
Ferner darf der Gewichtsverlust mit 7 v. H. in Rechnung 
gestellt werden. 
VIII. Besondere Aufmachungen: 
Soweit der Höchstpreis für Kopsaufmachung bestimmt ist, kann 
für die Aufmachung in Bündeln, auf Kreuzspulen oder als 
ungeschlichtete Knäuelwarps zu dem Kopspreise ein 
EXCIELIEIEEIEIEIIEEIEIEIIVHE H. 
für die Aufmachung in Zweileas ein solcher von.. 5 v. H. 
hinzugerechnet werden. 
IX. Garn= und Zwirnabfälle: 
Beste weiße oder Makofadden 165 
Geringere Sorten entsprechend billiger. « 
Bei Ablieferung geschlossener Wagenladungen von 10 000 kg 
darf ein Zuschlag von 5 v. H. gezahlt werden. « · 
Altona, den 26. Mai 1916. 
Stellvertretendes Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Roehl, 
General der Artillerie. 
(4) Bekanntmachung vom 26. Mai 1916, betreffend Bastfasern und Erzeugnisse 
aus Bastfasern. 
#chstehender Nachtrag des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage zu der Bekanntmachung vom 
23. Dezember 1915, betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung 
1197
	        
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