Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  82.  1916.  491
Preis  für
1  kg  in
Pfennig
Bei  Strick-,  Stick-,  Stopf=  und  Häkelgarnen  in  handelsfertigen
  Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf  sind
die  Bestimmungen  über  die  Höchstpreise  von  Zwirnen  nicht  anwendbar.
  ·
vILBeredelteGarneundZwirnemitAusnahmevonNähfadenund
Nähzwirnen:
a)  Für  gefärbte,  Makoimitatgarne,  melierte,  merzerisierte,  lüstrierte,
gasierte  und  sonstwie  veredelte  Garne  und  Zwirne  tritt  zum
Garn=  bezw.  Zwirnpreise  ein  angemessener  Veredelungszuschlag

hinzu.
b)  Gebleichte  Garne  und  Zwirne.
Zuschlag  auf  die  Garn=  bezw.  Zwirupreise  per  Kilogr.  20  Pf.
Ferner  darf  der  Gewichtsverlust  mit  7  v.  H.  in  Rechnung
gestellt  werden.
VIII.  Besondere  Aufmachungen:

Soweit  der  Höchstpreis  für  Kopsaufmachung  bestimmt  ist,  kann
für  die  Aufmachung  in  Bündeln,  auf  Kreuzspulen  oder  als
ungeschlichtete  Knäuelwarps  zu  dem  Kopspreise  ein
EXCIELIEIEEIEIEIIEEIEIEIIVHE  H.
für  die  Aufmachung  in  Zweileas  ein  solcher  von..  5  v.  H.
hinzugerechnet  werden.

IX.  Garn=  und  Zwirnabfälle:

Beste  weiße  oder  Makofadden  165
Geringere  Sorten  entsprechend  billiger.  «

Bei  Ablieferung  geschlossener  Wagenladungen  von  10  000  kg
darf  ein  Zuschlag  von  5  v.  H.  gezahlt  werden.  «  ·

Altona,  den  26.  Mai  1916.

Stellvertretendes  Generalkommando  IX.  Armeekorps.

v.  Roehl,
General  der  Artillerie.

(4)  Bekanntmachung  vom  26.  Mai  1916,  betreffend  Bastfasern  und  Erzeugnisse
aus  Bastfasern.

#chstehender  Nachtrag  des  Königlichen  stellvertretenden  Generalkommandos
des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage  zu  der  Bekanntmachung  vom
23.  Dezember  1915,  betreffend  Beschlagnahme,  Verwendung  und  Veräußerung

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