Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  05  1916.  561

Altona,  den  31.  Mai  1916.

ZSebämpfung  der  Schundliteratur.

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Im  Interesse  der  öffentlichen  Sicherheit  verordne  ich:  E

Druckschriften,  die  von  den  Zivilbehörden  in  den  in  den  Amtsblättern  veröffent—
lichten  amtlichen  Listen  als  „Schuͤndliteratur“  bezeichnet  sind  oder  künftig  bezeichnet
werden  und  die  gemäß  §  56  Ziffer  12  der  Gewerbeordnung  vom  Feilbieten  und  Aufsuchen
  von  Bestellungen  im  Umherziehen  ausgeschlossen  worden  sind,  dürfen  auch  im
stehenden  Gewerbe  nicht  feilgehalten,  angekündigt,  ausgestellt,  ausgelegt  oder  sonst
verbreitet  werden.

Durch  eine  Veränderung  des  Titels  der  als  Schundliteratur  in  den  Amtsblättern
bezeichneten  Druckschrift  wird  für  diese  weder  das  von  den  Zivilbehörden  erlassene  Verbot

(betreffend  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen)  noch  dieses  Verbot  (betreffend  das
stehende  Gewerbe)  unwirksam.

Zuwiderhandlungen  werden  auf  Grund  von  §  9b  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand

  in  Verbindung  mit  dem  Gesetz  vom  11.  Dezember  1915  —  R6#Bl.
S.  813  —  bestraft.

v.  Rorehl.

Erste  Liste
der  im  Sinne  der  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  kommandierenden
Generals  des  IX.  Armeekorps  vom  31.  Mai  1916  als  „Schundliteratur“  anzusehenden
  Druckschriften.

—.

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Nfr.  Titel  Verlag

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A.  Stark  verbreitete,  meist  neuere  Schunbdliteratur.
1  Argus,  Kriminalbibliothek  Berlin  S.  14,  Verlag  moderner  Lektüre.
Aus  den  Geheimakten  des  Weltdetektivs  Berlin  0.27,  Gustav  Müller  &  Co.  (früher:
Berlin  SW.  61,  Verlagshaus  für  Volksliteratur
  und  Kunst).

3  Bunte  Sammlung  interessanter  Erzäh=  Heilbronn,  Otto  Weber.
ungen

4  Deutsche  Roman-Woche  Leipzig,  Vogel  &  Vogel  G.  m.  b.  H.

Das  Eiserne  Kreuz  Berlin  S.  14,  Verlag  moderner  Lektüre.
6  Freund  und  Feind,  Kriegs-Roman  (-Serie))  Leipzig,  Vogel  &  Vogel  G.  m.  b.  H.

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