Inhaltsverzeichnis : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  114.  1916.  677

Wekanntmachung.

betreffend  Ansführungsbestimmungen  zur  Verordnung  über  das  Verbot
der  Verwendung  von  pflanzlichen  und  tierischen  Olen  und  Fetten.  zu  technischen
  Zwecken  vom  6.  Januar  1916  (RGBl.  S.  3).  Vom  21.  Juli  1916.

 

Auf  Grund  des  §  3  der  Bekanntmachung  über  das  Verbot  der-  Verwendung  von
pflanzlichen  und  tierischen  Olen  und  Fetten  zu  technischen  Zwecken  vom  6.  Januar  1916
RGBl.  S.  3)  wird  folgendes  bestimmt:

§  1.

Der  Reichskanzler  stellt  monatlich  fest,  welche  Mengen  und  Arten  pflanzlicher  und
tierischer  Ole  und  Fette  sowie  daraus  gewonnener  Ol-  und  Fettsäuren  zur  Herstellung
von  Seife  und  anderen  Waschmitteln,  welche  Mengen  und  Arten  der  genannten  Ole
und  Fette  zur  Herstellung  von  Leder  jeder  Art  verarbeitet  oder  sonst  verwendet  werden

ürfen.

Die  Verteilung  dieser  Mengen  auf  die  einzelnen  Betriebe  erfolgt  durch  den  Kriegsausschuß
  für  pflanzliche  und  tierische  Ole  und  Fette,  G.  m.  b.  H.  in  Berlin  und  zwar
hinsichtlich  der  Leder  herstellenden  Betriebe  durch  Vermittelung  der  Kriegsleder-Aktiengesellschaft
  in  Berlin  und  hinsichtlich  der  Seifen=  und  Waschmittelfabriken  durch  Vermittelung
  der  Kriegsabrechnungsstelle  der  Seifen=  und  Stearinfabriken  in  Berlin.  Die
Seifen=  und  Waschmittelfabriken  sind  verpflichtet,  hinsichtlich  der  Herstellung  und  des
Vertriebs  der  aus  den  zugeteilten  Mengen  herzustellenden  Seifen  und  Waschmittel  den
Weisungen  des  Kriegsausschusses  Folge  zu  leisten.

52.

Diese  Bestimmungen  treten  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.  Sie  treten
an  die  Stelle  der  Bekanntmachung,  betreffend  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung
  über  das  Verbot  der  Verwendung  von  pflanzlichen  und  tierischen  Olen  und  Fetten
zu  technischen  Zwecken  vom  6.  Januar  1916,  vom  10.  Januar  1916  (Zentralbl.  für  das
Deutsche  Reich  S.  10).

Berlin,  den  21.  Juli  1916.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Dr.  Helfferich.