Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  124.  71

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  8.  August  1916.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  und  Beschlagnahme  von
Leder.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  von  den  Versicherungsträgern
  zu  den  Kosten  der  Oberversicherungsämter  zu  entrichtenden
Pauschbeträge.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  Aushändigung  von
Postsachen  an  Kriegsgefangene.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  das
Verbot  des  Zwischenhandels  mit  Gewehrteilen.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  8.  Auguft  1916,  betreffend  Höchstpreise  und  Beschlagnahme
  von  Leder.
Die  nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen
kommandos  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom
Höchstpreise  und  Beschlagnahme  von  Leder,  wird
Kenntnis  gebracht.

Die  Bekanntmachung  vom  15.  März  1916,  betreffend  Leder  (Rbl.  Nr.  44,
S.  213),  wird  hierdurch  aufgehoben.

Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Anordnung
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen  und  die  Durchführung  zu  überwachen.


Schwerin,  den  8.  August  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.

 
 
  

General=Tage,
  betreffend
zur  allgemeinen