Ar. 133. 808
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 1. September 1916.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Edelkastanienbäume. (2) Bekanntmachung,
betreffend Beschlagnahme und Bestandsmeldung von Platin. (3) Be-
kanntmachung, betreffend Höchstpreise für Naturrohr (Glanzrohr) und
Weiden.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. September 1916, betreffend Edelkastanienbäume.
achstehende Bekanntmachung des Königl. stellv. Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom 19. v. Mts., betreffend Verbot des Fällens
und Ankaufs stehender Edelkastanienbäume, wird hiermit zur allgemeinen Kennt-
nis gebracht.
Die Erteilung der Genehmigung zum Fällen stehender Edelkastanienbäume
in Gemähheit des § 1 und die Aufsicht über die Durchführung der Vorschriften
der Bekanntmachung wird hiermit den Kreisbehörden für Volksernährung in
den 12 Aushebungsbezirken des Landes übertragen.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen und die Durchführung auch ihrerseits zu
überwachen.
Schwerin, den 1. September 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.