Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 138. 849 
. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Menklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 6. September 1916. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Bestandsmeldung und Beschlagnahme von 
Metallen. (2) Bekanntmachung, betreffend Absatz von Dörrgemüse. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 4. September 1916, betreffend Bestandsmeldung und 
Beschlagnahme von Metallen. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königl. stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom 31. August 1916, betreffend Aufhebung der 
Meldepflicht und Beschlagnahme von Aluminium in Fertigfabrikaten, auf Grund 
der Nachtragsverfügung Nr. M. 5347/7. 15. K. R.A., wird hiermit zur allge- 
meinen Kenntnis gebracht. 
Die in bezug genommenen Bekanntmachungen sind veröffentlicht im 
Rbl. 1915 Nr. 65, 132 und 163. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen. 
Schwerin, den 4. September 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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