Nr. 141. 1916. 871
ment übertroffen werden, die in der Preistafel festgesetzten Preise bis zur Höhe von
20 v. H. zu überschreiten. **!“ »
Anmerkung:Esistgenauzubeachten,daßdicfestgefetzten Höchstpreise diejenigen Preise
sind, welche die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stpffabfällen höchstens bezahlen darf. Für
minderwertige Abfälle wird die Gesellschaft einen entsprechend niedrigeren Preis bezahlen.
§ 3.
Zahlungsbedingungen.
Die Hoöchstpreise schließen die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güter-
bahnhof oder bis zur nächsten Schiffsladestelle und die Kosten der Verladung sowie die
Besorgung der Bedeckung ein. Als Vergütung für den Gebrauch der Decken dürfen
höchstens die Preise des Deckentarifs der Staatseisenbahn des Abgangsortes, auch bei
der Verwendung eigener Decken des Verkäufers, dem Käufer in Rechnung gestellt
werden.
Die Höchstpreise gelten für Zahlung innerhalb 14 Tagen vom Eingangstage der
Rechnung brutto für netto. Die Tara darf jedoch 4 v. H. nicht übersteigen. Wird der
Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zu-
geschlagen werden. 4
8 4.
Ausnahmen.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung
des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10,
zurichten. Die Entscheidung über die Anträge behält sich der zuständige Militärbefehls-
haber vor. «
§5.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung am 8. September 1916 in Kraft.
Preistafel.
Gruppe A.
Garnreste: Msennig das
ilogramm:
J. Reste von leinenen Garnen, roh, beste Sorte . . . .. 65
2. desgleichen, gebleicht v „ 75
v3l » bunt, „ „ 55
4. » angeschmutzt, „ „ 25
5. Hanfgarnreste, „ „ Aa 60
6. Hartfasergarnreste, "% 50
7. Jutegarnreste, roh, "# " 55
8. 29 bunt „„„ 35
12. gemischte Bastfasergarnreste, "] R„ ... 50
Bastfasergarnreste, gezwirnt, durchweg 10 Pf. weniger.
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