Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

890 Nr. 144. 1916. 
Muster A. 
(Farbe weiß.) . . 
Ausweiskarte. 
Dem- – 44 ·- 
wird die Erlaubnis zum Ankauf von Eiern und zur Vermittelünz 
dieses Ankaufs gemäß § 5 der Verordnung über Eier vom 12. August 
1916 — R6hl. S. 972 — innerhalb des Kommunalverbandes 
- -;'·;-»- — 4 eerteilt. 
den 191 
  
Kreisbehörde für Volksernährung. 
Stempel 
Auesgabestesle. 
Muster B.) 
Garbe weiß.) . J 3 
Eierkarte Kr. 1. 
  
  
  
Gültig für die Zeit vom 5 bis 
Stammabschnitt. *mm 
Sleripel 
Karte und Marken sind nicht 1 unssnerpn 
* abestelle. 
übertragbar. * s "0 
Eiermarke Nr. 4. Eiermarke Nr. 3. 
Gültig für die Zeit vom. bis Galtig für die Zeit vom.•4 bis 
Eiermarke Nr. 2. Eiermarke Nr. 1. 
Sält k die Zeit vom. bis.. Gültig für die Zeit vom.4 bis 
em. Es können Marken bis zu einer Unzahl von 20 Stück an den Stammabschnilt 
angesctald, werden. 
Mit dieser Nr. 144 wird ausgegeben: Nr. 205 des Reichs-Gesetzblatts von 1916.
	        
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