64 Nr. 9. 1914.
5 75.
In Ziffer 2 Abs. 3 ist für „Losungsscheine" zu setzen „Musterungsausweise“.
76.
Ziffer 2 Abs. 2 fällt so
In Ziffer 3 Abs. 2 ist !4 „Losungsscheine"“ zu setzen „Musterungsausweise“.
—2
7.
In Ziffer 1 ist pinter „sofern“ einzufügen „bies nach den Rekrutierungsbestimmungen
zulässig ist un
In Ziffer 4 ist * „Losungsscheine zu setzen „Musterungsausweise“.
5 78.
9t er 1 ist hinter „§ 62, 4“ einzufügen „oder §& 72,7“.
iffer 3 tritt hinter „Marineteil", „"“)“ und an den Schluß der Seite folgende
unmer
„“) Abweichend hiervon sind die außerterminlich gemusterten Militär-=Michten
aus den Landwehrbezirken II und III Hamburg sowie I und II
tono den Marineteilen der Nordseestation zu überweisen."
Ferner ist in Ziffer 3 für„ êl 66, 3c)“ zu setzen 2 26,7 Abs. 4)“.
In Ziffer 4 ist für „§ 66, 3ci zu sehen „§5 26, 7 W
Ziffer 5 ist zu streichen.
5 81.
In Ziffer 7 Abs. 2 ist für „§5 66, 3c zu setzen „§ 26, 7 Abs. 4.
g 82.
Biffer 2d ist zu streichen.
ten Absatz der Ziffer 2 a für „zu d §5 87,6“ zu setzen „wegen Entlassun
von u Lssie asd siehe § 87,6 4c ros au seben, wes ssuns
§ 83.
In Ziffer 3 Abs. 2 ist hinter „begründet“ einzufügen „oder aus besonderen Billigkeitsgründen
zur ausnahmsweisen Berücksichtigung geeignet (6 39,2, § 40, 4)“.
Ferner ist am Schlusse des Absatzes anzufügen
„Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die in Betracht kommende
Ministerialinstanz. “
G. v. 6. 5. 80 und 22. 7. 13 R.M. G. 5 53.
Ziffer 7 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
„Wenn in Fällen der Ziffer 4 besondere, im Gesetze nicht ausdrücklich
vorgesehene Billigkeitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung von
der dort bezeichneten Ersaßbehörde dritter Instanz genehmigt werden. Bei
Meinungsverschiedenheiten innerhalb dieser Instanz entscheidet die in Betracht
kommende Ministerialinstanz."“
G. v. 6. 5. 90 und 22. 7. 13 R.M.G. 5 ös.