Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  9.  1914.  68

5  71.
Ziffer  1  lautet:
„Den  Vorsitz  führen  die  beiden  ständigen  Mitglieder  im  Falle  ihrer
Anwesenheit  gemeinschaftlich.“
In  Ziffer  2  Abs.  1  ist  hinter  dem  1.  Satze  einzufügen:
„Hierbei  ist  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  daß  den  Truppen=  und  Marinem—
  Leute  der  Tauglichkeitsklassen  1  und  2  möglichst  gleichmäßig  zugeteilt
werden.“
Ziffer  3  “  9  folgende  Fessung:
Die  Feststellung  der  Identität  und  der  bürgerlichen  Verhältnisse  der
zilie  üchsie  liegt  dem  zuständigen  Zivilvorsitzenden  der  Deeinesse  dr.

Dem  letzten  Absatz  der  Ziffer  5  ist  hinzuzufügen:
„Die  Unterzeichnung  der  Listen  erfolgt  durch  den  Bie  ilvorsitzenden  der  Ober-Ersatzkommission
  jedoch  nur  insoweit,  als  seine  Mitwirkung  bei  den  Entscheidungen
  stattfindet.“
5  72.
wrerht  er  1  a  Abs.  2  ist  für  „B.  C,D,  E  und  F“  zu  setzen  6(0.  D,  E  und  Fe  und  d“.
4  der  Ziffer  1  a  ist  hinter  einzufügen  „c  und  d
Bsen  dem  4.  und  b.  Absag  ist  als  besonderer  Absatz  einzufügen:
„Wegen  der  Beorderung  von  Militärpflichtigen  aus  den  Vorstellungslisten
  4,.  -B,  Fa  und  b  siehe  §  69,  3  Abs.  2
In  Ziffer  2  sind  die  Worte  „Gemütskranie,  Blädstnnige,  Krüppel,  sowie“  zu

Ja  Ziffer  6  Abs.  1  ist  für  „§  66,  3“  zu  setzen  „5  26,  7“.
Als  neue  Ziffer  7  ist  hinzuzufügen:
„7.  Verziehen  Miliat  pflichtige  in  einen  Bezirk,  in  dem  das  Aus-Fkbungsgeschäft
  bereits  beenden  ist,  so  wird  die  endgültige  Entscheidung  in  der
egel  durch  außerterminliche  Musterung  vuß  78)  bann  herbeizuführen  sein,
itärpflichtjahre  befinden.“

streiche

wenn  diese  Militärpflichtigen  sich  im  3.  Mi

5  73.
n  Ziffer  4  a  tritt  hinter  „unterzeichnet“  „7)“  und  an  den  Schluß  der  Seite  folgende
  Anmerkung:  ·
,,·)BeiAbI-veienhettbeg  ätvtlvotlitzenben  der  Ober  Ersahzommissson
unterzeichnet  der  Zivilvorsitzende  der  Ersatzkommission  I.

In  Ziffer  5  Abf.  2  ist  für  „(§  66,  14)“  zu  setzen  „(§  66,  4)“.  In  übrigen  ist  die
Klammer  dW*)[  [i  Telegraphen-  und  Last  tschiff  ertruppen)·  zu  streichen  und  hinter
„Hkonomiehandwerker"  einzufügen  nn  Sechs

Ziffer  5  Abs.  3  ist  zu  streichen.

In  Ziffer  7  Abs.  1  ist  für  welcher  nicht  ausgehoben  worden  sind“  zu  8  „deren
Einstellung  nicht  erfolgt“,  und  für  „Losungsscheins"  Wulterungsausweises“

In  Filler  8  ist  für  „§  66,  3b“  zu  setzen  55  26,  7  Wbf.  5

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