Inhaltsverzeichnis : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  6.  1917.  37
8  9.
Anfragen  und  Anträge.

Anfragen  sind  an  die  Kriegschemikalien  Aktiengesellschaft,  Abt.  Ca,  Berlin  W.9,
Köthener  Straße  1—4,  zu  richten.  ·  ·

über  die  Stellen,  an  welche  die-monatlichen  Anträge  auf  Zuweisung  zu  richten
ind,  und  über  die  Form  dieser  Anträge  ist  die  Kriegschemikalien  Aktiengesell-8200
  beauftragt,  demnächst  weitere  Mitteilungen  bekanntzugeben.

5  10.
Inkrafttreten.  .
Diese  Bekanntmachung  tritt  mit  Beginn  des  12.  Januar  1917  in  Kraft.  Mit
ihrem  Inkrafttreten  sind  die  Einzelbeschlagnahmen  von  Calcium-Carbid  aufgehoben.

Altona,  den  12.  Januar  1917.
Stellv.  Generalkommando  IX.  A.-K.

v.  Falck,
General  der  Infanterie.