Nr. 6. 1917. 37
8 9.
Anfragen und Anträge.
Anfragen sind an die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Abt. Ca, Berlin W.9,
Köthener Straße 1—4, zu richten. · ·
über die Stellen, an welche die-monatlichen Anträge auf Zuweisung zu richten
ind, und über die Form dieser Anträge ist die Kriegschemikalien Aktiengesell-8200
beauftragt, demnächst weitere Mitteilungen bekanntzugeben.
5 10.
Inkrafttreten. .
Diese Bekanntmachung tritt mit Beginn des 12. Januar 1917 in Kraft. Mit
ihrem Inkrafttreten sind die Einzelbeschlagnahmen von Calcium-Carbid aufgehoben.
Altona, den 12. Januar 1917.
Stellv. Generalkommando IX. A.-K.
v. Falck,
General der Infanterie.