Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

66. Nr. 11. 1917. 
1. Im Formblatt 2 der Anlage A (Beanstandungen ganzer Tierkörper) wird die 
Sperrung der Zeile 2, Spalte 17 (Milzbrand bei Schweinen) aufgehoben. 
2. Das. Formblatt 3 der Anlage A (Beanstandungen veränderter Teile) erhält fol- 
genden Zusatz, der der Zusaßtabelle „Außerdem: Muskelfleisch, Knochen, Fett= und 
Hautteile von“ voranzustellen ist: 
„Wegen örtlichen Milzbrandes bei Schweinen wurden unschäd- 
lich beseitigt .. xsg veränderte Teile.“ « 
Z.JmFormblattdcrAnlagcCistunterlehinterdenWorten»g)chlor«lanrev 
Salzen“ einzuschalten: 
„K 1) salpetrigsauren Salzen“. # 
4. Die Anderungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 14. Dezember 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftfage: von Jonqui
	        
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