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Nr. 13.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 26. Januar 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Umtausch von Web-, Wirk:-, Strick-,
« und Schuhwaren. (2) Bekanntmachung, betreffend den Rechtshilfeverkehr
mit den in österreichisch-ungarischer Militärverwaltung stehenden Gebiete
Polens und die gegenseitige Vollstreckung von Urteilen.
II. Abteilung.
.
(1) Bekanntmachung vom 24. Januar 1917, betrefsend den Umtausch von Web-,
Wirk-, Strick= und Schuhwaren.
Die nachstehende, in Nr. 14 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle über den Umtausch von Web-, Wirk-,
Strick= und Schuhwaren wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 24. Januar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle über den Umtausch von Web-, Wirk-, Strick= und
Schuhwaren.
Der Umtausch einer dem Verbraucher bereits zum Eigentum oder o0 Benutzung
überlassenen Web-, Wirk-, Strick= oder Schuhware kann infolge der Vorschrift des
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