Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 15. 4917. 
52. 
Höchstpreise. 
i in für die i ichneten 
Die von der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft Berlin für die im § 1 bezeichne 4 
qegenstände zu wahlerhen Preise dürfen die in der. beifolgenden Preistafel für die 
einzelnen Sorten festgesetzten Preise nicht übersteigen. Fuasen ertse m 
: i zu beachten, daß die festgesetzten Preise diejenigen Preise sind, 
die dic hicbedif Wt hüchstens 0 it der Bekanntmachung betroffenen 
5 t le bezahlen darf. Für mindere Arten wird die Kriegswollbedarf Aktiengesell- 
grpenstäne bker Sorte uslorgeren Erell bezahlen. Angebote haben auf den von der Kriegswoll- 
schaft el 
Wiant suen endiosecen anzufordernden Angebotsvordrucken zu erfolgen. 
5 . 
Zahlungsbedingungen. 
Die Hoöchstpreise schließen die Kosten der Verladung bis zur nächsten Bahnstation 
bes nd Pochstere den Umsatzstempel ein. Für Säcke oder sonstige Packhüllen ist der 
nachzuweisende Selbstkostenpreis zu erstatten. Eine besondere Vergütung für die vom 
Verkäufer bei Preßballenpackung zu verwendende Draht= und Bandeisenverschnürung 
findet nicht statt. Die Höchstpreise gelten für Nettogewicht und Barzahlung binnen 
30 Tagen nach Eingang der Rechnung, bei späteren Zahlungen dürfen 2 v. H. über 
Reichsbankdiskont an Zinsen berechnet werden. 
#* 4. 
Ausnahmen. 
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannt- 
machung sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Kriegsamtes des Königlich Preu- 
Hischen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstraße 10, zu richten. Die 
Entscheidung über die gestellten Anträge behält sich der unterzeichnete zuständige Mi- 
litärbefehlshaber vor. · 
§5. 
Inkrafttreten. 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 31. Januar 1917 in Kraft. 
Altona, den 31. Januar 1917. 
Stellv. Generalkommando IX. A.-K. 
v. Falk, 
General der Infanterie.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.