Nr. 17. 1917. 111
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# « itt mi «- ki die Stelle der Be-
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung an
Lunutnnheng über die Einrichtung einer Überwachungsstelle für Seemuschen vom
16. November 1916 (Reichsanzeiger Nr. 273). Die bisherigen Mitglieder des Verwal-
tungsausschusses bleiben im Amte.
Berlin, den 27. Januar 1917.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts.
v. Batocki.
(2) Bekanntmachung vom 2. Februar 1917, betreffend die Verwertung not-
geschlachteter Tiere.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin vom 24. Januar 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Bestimmungen, welche Vor-
schriften der Bekanntmachung des unterzeichneten Ministeriums vom 23. Sep-
tember 1916 — Rbl. Nr. 150 — abändern, werden hiermit genehmigt.
Schwerin, den 2. Februar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Belianntmachung
vom 24. Januar 1917, betreffend Verwertung notgeschlachteter Tiere.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September /4. November 1915
bezw. 6. Juli 1916 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versergung
regelung und der dazu ergangenen Ausführungsbekanntmachungen sowie auf Grund
der Bekanntmachung vom 8. September 1916, betreffend die Landesfleischstelle — Rol
Nr. 143 — und der Ziffern 21 und 22 der Bekanntmachung vom 23. September 1916
zur Ausführung der Bundesratsverordnung über * . 8
wird folgendes angeordnet: ordnung über Fleischversorgung Rbl. Nr. 150 —
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