Nr. 17. 1917. 113
Pansen, Blättermagen und Därme müssen schmutzfrei, d. h. ach Entleeru#ngen
nhaltes, den einzusendenden notgeschlachteten Tieren beigegeben n
27 Kälbern außer o Kopf und Füße möglichst in gebrühtem Zustand. Auf dem Unter-
suchungsschein hat der untersuchende Fleischbeschauer zu vermerken, welche Te
verworfen und aus diesem Grunde nicht mitgesandt sind.
- - i das
Den Schlächtern notgeschlachteter Tiere, welche im Auftrage des Besitzers
ordnun "r S0 en wae nebst Schlachtgebühr, das Brühen von Kopf und Füßen
bei Rindern und Kälbern, die sachgemäße Verpackung und den Transport vom Schlacht-
ort zur nächsten Bahnstation übernommen haben, stehen folgende von den Empfangs-
stellen zu zahlende Gebühren zu:
1. für ein Rnind 4060—7
2. für ein Jungrind bis 100 kg Schlachtgewicht 20.— -2
3. für ein Schwein bis 50 kg Schlachtgewicht 10,— AM.
«« « über 50 kg 7 . 15.— M
*- « „ 100 kg » ..·....20,-—-«,U
4. für ein Kalb ....... 8.— —
5. für ein Sa .. 5.—
Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß notgeschlachtete Tiere in
völlig ausgekühltem Zustande zur Verpackung gelangen müssen.
Das Verpackungsmaterial ist umgehend von der empfangenden Firma frei Ab-
gangsstation zurückzusenden.
Die Absendung von Fleisch notgeschlachteter Tiere ist der Empfangsstelle schriftlich
auf einem von den Empfangsstellen zur Verfügung zu stellenden Formular anzuzeigen,
außerdem bei Rindern oder größeren Schweinen telegraphisch oder durch Fernsprecher
vorzumelden. (Formular 1.)
B. Für nüchterne Kälber.
Die Verkäufer sind berechtigt, die Felle nüchterner Kälber für eigene Rechnung zu
verwerten. Für das eingesandte Fleisch steht ihnen bei Kälbern bis zu 20 kg Schlacht-
gewicht 0,80 -&, bei schwereren Kälbern 0,90 & für ½ kg zu. Außerdem erhalten sie
für Kopf, Füße, Leber, Herzschlag und Gekröse 7.— —4, unter der Voraussetzung, daß
Kopf und Füße in gebrühtem Zustand eingeliefert werden, andernfalls sind für alle
diese Teile nur 5— zu zahlen.
Die Eisenbahntransportkosten gehen zu Lasten der Empfangsstellen.
Das Verpackungsmaterial ist umgehend von der empfangenden Firma frei Ab-
gangsstation zurückzusenden.
Die Assendung von Fleisch nüchterner Kälber ist den Empfangsstellen schriftlich
auf einem von den Empfangsstellen zur Verfügung zu stellenden Formular anzuzeigen.
(Formular 2.)