Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Nr.  28.  1917.

Telegramm.
Berlin,  den  14.  Februar  1917.

Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten
Schwerin.

Aus  Anlaß  der  am  15  ebru  i  Beständeran
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gedroschenem  und  un  r  arsttindenden  Erde  zak  er  für  den  1.  Märd

ge  ordneten  Aufnahme  der  Viehbestände  und  Kartoffelvorräte,

¾  ·  e  ich  mir  auf  die  große  Bedeutung  hinzuweisen,  die  eine  Aufklärung  aller  landwirtschaftlichen

  Kreise  über  die  Tragweite  dieser  Maßnahmen  besitzt.  Diese  BestandsuFnahmen

  stellen  erneute  Anforderungen  an  die  Zeit  und  Arbeitskraft  der  Landwirte

un  der  zum  größten  Teil  mit  Amtsgeschäften  wie  mit  eigenen  landwirtschafllichen
Grbeiten  überlasteten  ländlichen  Ortsbehörden.

Außerste  Sorgfalt  und  Gewissenhaftigkeit  aller  Beteiligten  ist  bei  ihrer  Durchführung
  aber  vaterländische  Prrrrais  0n  ig  dadurch  die  Vrrsorgung  unseres  Heeres
und  der  zum  großen  Teil  mit  Arbeiten  für  die  Rüstung  des  Heeres  beschäftigten  städtischen
  Bevölkerung  u  sichern.  Ihre  Arbeitskrast  muß  durch  richtige  Einteilung  und  geregelte
  Zuführung  er  notwendigen  Lebensmittel  weiter  erhalten  werden,  damit  unsere
lapferen  Truppen  mit  allem  versehen  werden,  was  zum  Siege  nötig  ist.  Vorbedingung
für  das  Gelingen  des  Werkes  der  Sicherung  unserer  Volksernährung  ist  eine  möglichst
  genaue  und  zutreffende  Ubersicht  überalle  jetzt  vorhandenen
Vorräte,  Millionen  von  landwirtschaftlichen  Betrieben  müssen  an  der  Ablieferung
des  Notwendigen  mitwirken.

Auf  jeden  einzelnen  Betrieb,  mag  er  noch  so  klein  sein,  kommt
es  an.  Die  deutschen  Handwirte  und  Landwirtsfrauen  werden  auch  in  diesem  Falle
ihre  Pflicht  gegen  das  Vaterland  erfüllen.  Sie  werden  dafür  sorgen,  daß  ihre  Bestände
so  genau  als  möglich  aufgenommen  werden,  daß  sodann  die  ihnen  obliegenden  Ablieferungen
  voll  und  rechtzeitig  geschehen  und  daß  auch  die  Bestellung  zur  neuen
Ernte  trotz  aller  Schwierigkeiten  so  gut  und  sorgsam  wie  irgend  möglich  erfolgt.  Kein
Soldat,  kein  Rüstungsarbeiter,  keine  Kriegerfamilie  darf  Mangel  leiden  durch  eine
Versäumnis  des  Landmannes,  er  hat  die  hohe  und  heilige  Pflicht,  dem  Deutschen  Volke
sein  tägliches  Brot  zu  liefern  und  es  dadurch  unüberwindlich  zu  machen  gegenüber  dem
Aushungerungsplan  unserer  Feinde,  der  sich  jetzt  an  ihnen  selbst  rächt.

Der  Reichskanzler.
von  Bethmann-Holl