Nr. 32. 1917. 211
Auhang.
Inwieweit der Betriebsunternehmer, der Wahlleiter und der Wahlvorstand von
den folgenden Mustern Gebrauch machen wollen, bleibt ihnen überlassen.
1. Muster zum Wahlausschreiben (§ 6 der Wahlordnung) 1).
Ausgehängt am
abgenommen am
Wahlausschreiben
für die Wahl des Arbeiter-[Angestellten-, Ausschusses für (Bezeichnung des
Betriebs oder der Betriebsabteilung).
Gemäß § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember
1916 und nach den hierzu ergangenen Bestimmungen des Großherzoglichen Ministeriums
des Innern ist von den volljährigen männlichen und weiblichen Arbeitern snach dem
Dersicherungegeleh für Angestellte versicherungspflichtigen Angestellten] des Betriebes
(der Betriebsabteilung), soweit sie die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen, ein aus
Mitgliedern bestehender Arbeiter-[Angestellten-[Ausschuß aus ihrer Mitte zu wählen.
Für die Ausschußmitglieder sind im ganen Ersatzmänner
zu wählen.
2) Wählbar sind volljährige männliche und weibliche Arbeiter snach dem Ver-
icherungsgesetz für Angestellte versicherungspflichtige Angestellte) des Betriebes (der
etriebsabteilung). Wählbar ist nicht, wer die deutsche Reichsangehörigkeit nicht besitzt.
Gemäß § 6 der den Bestimmungen des Ministeriums des Innern beigefügten
Wahlordnung werden die Wahlberechtigten aufgefordert, bis zasn . .
Vorschlagslisten bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvorstandes)
einzureichen. Vorschlagslisten, die später eingehen oder die nicht von mindestens drei
Wahlberechtigten unterzeichnet sind, sind ungültig.
!) Fär jede Ausschußwahl bedarf es eines besonderen Wahlausschreibens (zu vergl. § 4 Abs. 1
und 2 der Wahlordnung).
:) Saß 2 dieses Absatzes wlrd wegzulassen sein, wenn sein Inhalt nach Kage der V
nicht in Betracht kommt. 7 ** sein 330 Na0e der Verhältisse