Ar. 106. 74#8
Regierungs-Blatt
für das
Grofhersjogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 26. Juni 1917.
Inhalt
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Großherzoglich Mecklenburgischen
Jugendtruppen. (2) Bekanntmachung, betreffend Eingemeindung der
Dorsschaft Görries. (3) Bekanntmachung, betreffend die Verordnung
über die Sperrung des Flugplatzes Warnemünde und seiner nächsten
Umgebung für den öffentlichen Verkehr während der Dauer des Krieges.
(4) Bekanntmachung, betreffend Verwendung von Magermilch zur Her-
stellung von Käse und Quark. (5) Bekanntmachung zur Ergänzung der
Bekanntmachung vom 28. Februar 1914, betreffend die Beziehungen
zwischen Krankenkassen und Arzten. (6) Bekanntmachung, betreffend
Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein Mecklenburgischer Spargel-
züchter in Güstrow. (7). Bekanntmachung, betreffend landesherrliche
Genehmigung der Friedrich Wilhelm und Herbert König-Stiftung zu
Wismar. (8) Bekanntmachung, betreffend den Auftrag des hygienischen
Universitätsinstituts zu Rostock zur bakteriologischen Untersuchung pest-
verdächtiger Fälle. - --—
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 22. Juni 1917, betreffend die Großherzoglich Mecklen-
burgischen Jugendtruppen.
Im Anschluß an seine Bekanntmachung vom 12. September 1914, betreffend
die Bildung einer Jugendtruppe, fordert das unterzeichnete Ministerium die
Großherzoglichen Beamten auf, die segensreiche Tätigkeit der Großherzoglich
Mecklenburgischen Jugendtruppen dadurch zu fördern, daß sie sich der Leitung
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