Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 106. 74#8 
Regierungs-Blatt 
für das 
Grofhersjogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 26. Juni 1917. 
  
  
  
Inhalt 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Großherzoglich Mecklenburgischen 
Jugendtruppen. (2) Bekanntmachung, betreffend Eingemeindung der 
Dorsschaft Görries. (3) Bekanntmachung, betreffend die Verordnung 
über die Sperrung des Flugplatzes Warnemünde und seiner nächsten 
Umgebung für den öffentlichen Verkehr während der Dauer des Krieges. 
(4) Bekanntmachung, betreffend Verwendung von Magermilch zur Her- 
stellung von Käse und Quark. (5) Bekanntmachung zur Ergänzung der 
Bekanntmachung vom 28. Februar 1914, betreffend die Beziehungen 
zwischen Krankenkassen und Arzten. (6) Bekanntmachung, betreffend 
Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein Mecklenburgischer Spargel- 
züchter in Güstrow. (7). Bekanntmachung, betreffend landesherrliche 
Genehmigung der Friedrich Wilhelm und Herbert König-Stiftung zu 
Wismar. (8) Bekanntmachung, betreffend den Auftrag des hygienischen 
Universitätsinstituts zu Rostock zur bakteriologischen Untersuchung pest- 
verdächtiger Fälle. - --— 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 22. Juni 1917, betreffend die Großherzoglich Mecklen- 
burgischen Jugendtruppen. 
Im Anschluß an seine Bekanntmachung vom 12. September 1914, betreffend 
die Bildung einer Jugendtruppe, fordert das unterzeichnete Ministerium die 
Großherzoglichen Beamten auf, die segensreiche Tätigkeit der Großherzoglich 
Mecklenburgischen Jugendtruppen dadurch zu fördern, daß sie sich der Leitung 
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