Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

810  Nr.  111.  1917,

von  Verträgen  über  Herstellung  und  5e  von  Obstkraut,  insbesondere  Apfelkraut,
ohne  unsere  Genehmigung.

Berlin,  den  16.  Juni  1917.

Kriegsgesellschaft  für  Obstkonserven  und  Marmeladen  m.  b.  H.
Hartwig.  Klein.  «

(7)Bekanntmachungvom29.suni1917,betkessend  Böchstpreise  für  Obt.  6
Nachstehende  Bekanntmachung  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Verwaltungsabteilung,
  vom  3.  Juni  1917  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
  gebracht.  çl

Schwerin,  den  29.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Jnnern.
L.  v.  Meerheimb.

Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,
Verwaltungsabteilung.
Fernruf:  Amt  Nollendorf  5843—49.
Telegramme:  Reichsgemüse.

Bekanntmachung  über  Höchflpreise  für  Obft.
(Reichsanzeiger  Nr.  130  vom  4.  Juni  1917.)
Auf  Grund  des  §  4  der  Verordnung  über  Gemüse,  Obst  und  Südfrüchte  vom
3.  April  1917  (Rcl.  S.  307)  wird  bestimmt:
81.
Der  Preis  für  die  folgenden  Obstsorten  darf  beim  Verkauf  durch  den  Erzeuger
die  nachstehenden  Sätze  je  Pfund  nicht  überschreiten:

Erdbeeren  1.  Wchl  0557
Erdbeeren  2.  Wihl.  60030  „
Walderdbeeren  1000  „
Johannisbeeren,  weiße  und  rote..  0,30  „
Johannisbeeren,  schwarzez  040  „
Stachelbeeren,  reif  u  und  unteif  0,30  ,

Himbeeren  0050  „