Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

30 Nr. 5. 1917. 
5 25. Es ist dafür zu sorgen, daß in den einzelnen bedrohten Ortschaften 
unentgeltlich Impfungen vorgenommen werden. Die Tage, an welchen 
hierzu Gelegenheit geboten wird, sind bekannt zu machen. 
Den Arzten wird empfohlen, ihre erhöhte Aufmerksamkeit dem Vorkommen 
pustulöser Hauterkrankungen zu widmen und jede verdächtige derartige Erkran- 
kung unverzüglich zu melden. · 
Schwerin, den 9. Januar 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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