Nr. 217. 1918. 1697
Verzicht auf die weitere Erfüllung der Kaufverträge gemäß Artikel III wird angenommen,
falls nicht bis zum 15. Jannar 1919 durch eingeschriebenen Brief bei der Metallmobilmachungsstelle
der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Kriegsministeri .-w.30,MotzltmßezaCinsprucherho
betfll Wbte g riegsministeriums, Berlin
Trotz des Widerrufs der Enteignungen und des Verzichts auf Erfüllung der Kaufverträge
können enteignete oder gekaufte Gegenstände noch bis zum 15. F
abgeliefert werden. gens ch bis zum 15. Januar 1919
Berlin, den 27. November 1918.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
Wolffhügel.
(4) Bekanntmachung vom 4. Dezember 1918, betreffend Erweiterung der Freiliste
von Web-, Wirk= und Strickwaren.
Nachstehende, in Nr. 47 der Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle veröffentlichte
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Erweiterung der
Freiliste vom 21. November d. Is. wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung
des unterzeichneten Ministeriums vom 18. Oktober v. J. in Nr. 185
des Regierungsblattes hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 4. Dezember 1918.
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern.
Dr. Wendorff.
Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle über Erweiterung der Freiliste.
Vom 21. November 1918.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle
vom 22. März 1917 (RG Bl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
81.
In das Verzeichnis A (Freiliste) der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle
über nderung der Freikiste vom 13. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 2441)
werden die nachstehend aufgeführten Gegenstände aufgenommen: