Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1600  Nr.  218.  1918.

(2)  Bekanntmachung  vom  5.  Dezember  1918,  betreffend  die  Wahlen  zur
Nationalversammlung.

Für  die  am  16.  Februar  1919  stattfindenden  Wahlen  zur  verfassunggebenden
  deutschen  Nationalversammlung  haben  alle  Magistrate,  Gemeindevorstände,
  Ortsvorstände  und  Gutsobrigkeiten  sofort  Wählerlisten  nach  dem  in
der  Anlage  A  zur  Wahlordnung  vom  30.  November  1918  —  RGl.  S.  1353  ff.
—  abgedruckten  Muster  in  zwei  Exemplaren  aufzustellen.  In  Orten,  die  in
mehrere  Stimmbezirke  zerfallen,  werden  die  Wählerlisten  für  die  einzelnen  Bezirke
  besonders  aufgestellt.  Es  sind  dies  alle  Ortschaften,  die  nach  der  Volkszählung
  vom  1.  Dezember  1910  mehr  als  2500  Einwohner  hatten.  Die  Abgrenzung
  der  Stimmbezirke  in  ihnen  erfolgt  in  den  Städten  durch  die  Magistrate;
in  Warnemünde  durch  das  Gewett,  in  Lübtheen  durch  den  Obervorsteher;  über
die  Abgrenzung  haben  diese  Behörden  dem  Wahlkommissar,  dessen  Ernennung
öffentlich  bekannt  gemacht  werden  wird,  unverzüglich  Anzeige  zu  erstatten.  Die
Kosten  der  Aufstellung  der  Wählerliste  sind  von  den  Gemeinden  (Städten,  Gutsobrigkeiten)
  zu  tragen;  sie  haben  also  auch  die  erforderlichen  Vordrucke  selbst  und
auf  eigene  Kosten  zu  beschaffen.

Wegen  der  Zusammenlegung  kleiner  Orte  zu  einem  Stimmbezirk,  sowie
wegen  der  Behörden,  die  für  die  Entscheidung  über  Einsprüche  gegen  die  Wählerlisten,
  für  die  Ernennung  der  Wahlvorsteher  und  für  die  Bestimmung  der  Wahlräume
  zuständig  sind,  wird  demnächst  weitere  Anordnung  ergehen.

Schwerin,  den  5.  Dezember  1918.

Mecklenburg-Schwerinsches  Staatsministerium.
Dr.  Wendorff.  Dethloff'  Erdmann.  Sivkovich.  Starosson.

(3)  Bekanntmachung  vom  4.  Dezember  1918,  betreffend  Portofreiheit  der  Sendungen
  der  Arbeitsnachweise.

Nachstehender  Bescheid  des  Herrn  Staatssekretärs  des  Reichspostamts  vom
16.  November  1918  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  4.  Dezember  1918.

Mecklenburg-Schwerinsches  Ministerium  des  Innern.
Dr.  Wendorff.