Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  221.  1617
Regierungs-Blatt
Mechlenburg.Schwerin.

Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  11.  Dezember  1918..

 

Inhalt.

"(1)  Bekanntmachung,  betreffend  Fortfall  der  Wittümer  und  Apanagen  der  Angehörigen
  der  bisher  Großherzoglichen  Familie.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend
Arbeitsstellenwechsel  ausländischer  Arbeiter.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  Befreiungen
  von  den  Bestimmungen  der  Vevordnung  vom  9.  Februar  1906  über  die
äußere  Heilighaltung  der  Sonn=  und  Festtage.  (4)  Verordnung,  betreffend  die  Jagd
am  Ostseestrande.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  Holzspäne.  (6)  Bekanntmachung  zur
Ergänzung  der  Bekanutmachung  vom  14.  August  1918,  betreffend  den  Vollzug  des
Reichsumsatzsteuergesetzes  vom  26.  Juli  1918  (Rbl.  Nr.  146).  (7)  Bekanntmachung,
betreffend  die  Befreiung  der  Mitglieder  der  Witweninstitute  für  Zivil=  und  Militärdiener
  sowie  für  Prediger,  Organisten,  Kantoren,  Küster  und  Lehrer  von  der  Zahlung
der  Kassenbeiträge  für  das  Jahr  1919.  (8)  Bekanntmachung  zur  Abänderung  und  Ergänzung
  der  Verordnung  vom  12.  März  1918,  betreffend  die  Gewährung  von  laufenden
Kriegsteuerungszulagen  bezw.  Kriegsbeihilfen  an  die  im  Dienst  stehenden  usw.  Lehrer
an  ritter=  und  landschaftlichen  Landschulen  usw.  (9)  Bekanntmachung,  betreffend  die
Gewährung  laufender  und  einmaliger  Kriegsteuerungszulagen  bezw.  Kriegsbeihilfen
an  die  im  Dienst  stehenden  und  die  im  Ruhestande  lebenden  früheren  Lehrer  und  Lehrerinnen
  an  den  Volks=  und  Bürgerschulen  der  Städte,  sowie  an  Witwen  dieser  Lehrer.
10)  Bekanntmachung,  betreffend  Gewährung  einmaliger  Kriegsteuerungszulagen  bezw.

iegsbeihilfen  an  die  im  Dienste  stehenden  bezw.  die  im  Ruhestande  lebenden  früheren
Lehrer  an  ritter=  und  landschaftlichen  Landschulen  und  der  Volks=  und  Bürgerschulen
des  ritterschaftlichen  Fleckens  Klütz,  sowie  an  deren  Witwen.

 

 

(1)  Bekanntmachung  vom  10.  Dezember  918,  betreffend  Fortfall  der  Wittümer
und  Apanagen  der  Angehörigen  der  bisher  Großherzoglichen  Familie.

Es  wird  hierdurch  verordnet,  daß  die  aus  Landesmitteln  geleisteten  „Wittümer
  und  Apanagen“  für  die  Angehörigen  der  bisher  Großherzoglichen  Familie
nicht  mehr  zur  Auszahlung  gelangen.

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