Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  16.  118

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  29.  Januar  1918.,

 

 

Inhalt.

II  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Verbot  unbefugten  Waffentragens  und
den  Handel  mit  Waffen.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Baumwollnähfäden
  und  Leinennähzwirn.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  den
Absatz  neuer  hölzerner  Fässer,  Kübel,  Bottiche  und  ähnlicher  Gebinde.
(4)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Getreide-Durchschnittspreise,  nach  denen
der  Geldkanon  der  Domanial-Erbpächter  usw.  für  die  nächste  3ahlune
periode  zu  berechnen  ist.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  23.  Januar  1918,  betreffend  Verbot  unbesugten
Waffentragens  und  den  Handel  mit  Waffen.

Nachstehende  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos  des
IX.  Armeekorps  zu  Altona  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  23.  Janvar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

III  V  2.  Nr.  8926/173.  Nr.  146.  Altona,  den  18.  Januar  1918.

verordnung,
betreffend  Verbot  unbefugten  Waffentragens  und  den  Handel  mit  Waffen.

Auf  Grund  des  9b  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  vom  4.  Juni  1851
bestimme  ich  für  den  Bereich  des  stellvertr.  IX.  A.-K.  folgendes:

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