Ar. 33. 249
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Menlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 23. Februar 1918.
IUInhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Schiedsgerichtsordnung bei der Reichs-
stelle für Gemüse und Obst. (2) Bekanntmachung, betreffend Absatz der
Bohnenkonserven aus der Ernte 1917. (3) Bekanntmachung, betreffend
den Verkehr mit Saat= und Steckzwiebeln zu Saatzwecken.
(1) Bekanntmachung vom 16. Februar 1918, betreffend Schiedsgerichtsordnung
bei der Reichsstelle für Gemüse und Obfst.
Nachstehende in Nr. 29 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt-
machung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. zu
Berlin vom 24. Jannar 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 16. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und
Obst vom 23. Jannar 1918 (Rl. S. 46) wird mit Genehmigung des Herrn Bevoll-
mächtigten des Reichskanzlers bestimmt, daß bei Streitigkeiten über Mängel der Ware,
die sich aus einer mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Mar-
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