Nr. 34. 1918. 259
Derjenige Teil der ordentlichen Kontribution, welcher in der Jahressumme
von 533. 000 J besteht, wird durch die Erhebung der Einkommensteuer und
der Ergänzungssteuer mit aufgebracht und nach Artikel IV der Steuervereinbarung
von 1870 aus der Landessteuerkasse an die Renterei gezahlt.
Demnach gebieten und befehlen Wir hiermit, daß ein jeder das ihm Obliegende,
zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, rechtzeitig und vorgeschriebenermaßen
entrichten soll.
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 14. Februar 1918.
Friedrich Franz.
Lanugfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 14. Februar 1918, betreffend Erleichterungen bei der
Ablegung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schuten und bei dem
Eintritt in den Vorbereitungsdienst für Kriegsteilnehmer.
Denienigen Kandidaten, die das vorgeschriebene Universitätsstudium von
6 Studienhalbjahren erledigt und die während des Krieges annähernd ein Jahr
oder länger im Heeresdienst gestanden haben, sollen die nachfolgenden Erleichterungen
bei der Ablegung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen
und bei dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst gewährt werden:
1. Die Prüfung kann in denjenigen Fällen, in denen sie nach der Prüfungsordnung
vom 15. August 1899 abgelegt wird, zunächst auf die wissenschaftliche
Fachprüfung beschränkt werden. Die Aufgabe für die schriftliche häusliche
Facharbeit ist so zu begrenzen, daß umfangreiche Vorarbeiten und die Benutzung
einer ausgedehnten Literatur nicht erforderlich sind, damit die Ablieferung
tunlichst bald erfolgen kann. Wünsche in bezug auf den Zeitpunkt der mündlichen
Prüfung sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
2. Nach Bestehen der Fachprüfung, über deren Ergebnis eine vorläufige
Bescheinigung auszustellen ist, kann der Kandidat in den Vorbereitungsdienst
eintreten. Er muß indessen die allgemeine Prüfung innerhalb der Vorbereitungszeit
vor der pädagogischen Prüfung ablegen. Das Zeugnis über die Lehramtsprüfung
wird erst nach Bestehen der allgemeinen Prüfung ausgehändigt.