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Nr. 40.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mentlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 2. März 1918.
Inhalt.
(1) Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung von Preisen für Lachse.
(2) Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht der im Eigentum von
Fischerei oder Schiffahrt treibenden Personen und Unternehmungen
befindlichen neuen und gebrauchten Segeln, einschließlich Liektauen,
Persennigen, Sonnendecks und sonstigen auf Schiffen verwendeten Planen
aller Art. (3) Bekanntmachung, betreffend Seife.
II. Abteilung.
II. Abteilung
—. —— —
(1) Bekanntmachung vom 27. Februar 1918, betreffend die Festsetzung von
Preisen für Lachse.
Nachstehende in Nr. 74 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekawztmachung
des Reichskommissars für Fischversorgung vom 23. Februar 1918
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 27. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Inne#n.
L. v. Meerheimb.