Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

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Nr.  40.

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mentlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  2.  März  1918.

 

Inhalt.
(1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Festsetzung  von  Preisen  für  Lachse.
(2)  Bekanntmachung,  betreffend  Meldepflicht  der  im  Eigentum  von
Fischerei  oder  Schiffahrt  treibenden  Personen  und  Unternehmungen
befindlichen  neuen  und  gebrauchten  Segeln,  einschließlich  Liektauen,
Persennigen,  Sonnendecks  und  sonstigen  auf  Schiffen  verwendeten  Planen
aller  Art.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  Seife.

II.  Abteilung.

II.  Abteilung
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(1)  Bekanntmachung  vom  27.  Februar  1918,  betreffend  die  Festsetzung  von
Preisen  für  Lachse.
Nachstehende  in  Nr.  74  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekawztmachung

  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  vom  23.  Februar  1918
wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  27.  Februar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Inne#n.
L.  v.  Meerheimb.