Nr. 41. 1918. 295
J) 4fach geklebte Papiersäcke aus 75grammigem Papier.
(ie 1000 Stück)
M.
Format: Format: M
45 84 com. . . . 660, — 50 100 em. . S55,—
45 90 enin.. . 4100,— 50 X 105H . . 878, —
45 X 95 em.. . . . 726, — 55X110 cm 1005,—
u——9 60 X 110 E. 1144,—
50 X795 em . 815,— 70X 115cmM . 1403,.—
d) 2fach geklebte Papiersäcke aus 110grammigem Papier.
(je 1000 Stück)
Format: Al Format: M
45—94ee 562,50 4786 em 540,—
Die Preise umfassen die Kosten der Beförderung bis zur Bahnstation des
Empfängers.
Ausführungsbestimmung IX der Reichs-Sackstelle.
Auf Grund der §§ 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke
vom 27. Juli 1916 (REl. S. 834) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember
1917 (REBl. S. 1116) wird folgendes bestimmt:
§ 1. "
Die Anfertigung von Papiergewebesäcken aus dem der Reichs-Sachtell
zur Verfügung stehenden Papiergarnkontingent erfolgt nur in folgenden
orten: "„ «
1. Für Obst-, Gemüse-, Kartoffel-, Zwiebel- und Lebensmittelsäcke:
Hessians-Bindung, Einstellung 2424 fädig, auf 10 cm im Quadrat,
aus 2,4er Garn; · -
2.für"Schnitze1-undGrobkleiesäcke:
, Hessians-Bindung,Einstellung42X52fädig,au32,4erGarn;
3. für Kleie-, Futtermittelsäcke und Säcke für gröberes Salz:
Hessians-Bindung, Einstellung 46 X 52 fädig, aus 2,4er Garn;
4. für Kartoffelflockensäcke und Säcke für mittleres Salz:
Hessians-Bindung, Einstellung 50 )52 fädig, aus 2,4er Garn;
5. für Zucker-, Graupen-, Grieß-, Mehl-, Hülsenfrüchte-, Getreide-, Grützeund
ähnliche Lebensmittelsäcke sowie Säcke für feines Salz:
a) Köper-Bindung, Einstellung 80 X 60 fädig, 3= oder 4 schäftig, aus
2,7er Garn; ·
»i»b)-Tarpaulings-Bindung,EinstellungssXZsfädig,au32,4erGarn.
Zulässig sind Veränderungen in der Garnnummer in Verbindung mit der Einstellung,
soweit das theoretische Gewicht hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Veränderungen
in der Einstellung hinsichtlich Kette und Schuß sind bei gleicher Quadratfadenzahl
gleichfalls zulässig. In beiden Fällen darf die Abweichung bis zu 5% betragen.