Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

344  Nr.  47.  1918.

(2)  Bekanntmachung  vom  12.  März  1918,  betrefsend  Verkehr  mit  Vieh.

Nachstehende  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu
Schwerin  vom  7.  März  1918  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Schwerin,  den  12.  März  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Bekanntmachung

betreffend  Verkehr  mit  Vieh.

Auf  Grund  der  Bundesratsverordnung  über  Fleischversorgung  vom  27.  März“
17.  August  1916  und  der  Bundesratsverordnung  über  die  Errichtung  von  Preisprüfungsstellen
  und  die  Versorgungsregelung  vom  25.  September'4.  November  1915
bezw.  6.  Juli  1916  sowie  der  Ausführungsvorschriften  des  Großherzoglichen  Ministeriums
  des  Innern  zu  diesen  Verordnungen  wird  folgendes  bestimmt:

.

Der  Ankauf  von  Schlachtvieh  jeder  Gattung,  welcher  den  von  den  Kreisbehörden
  bestellten,  mit  Ausweiskarten  versehenen  Aufkäufern  zusteht,  ist  von  diesen
bei  Mitteilung  des  Namens  und  Wohnortes  des  Verkäufers  der  für  den  Wohnort  zuständigen
  Kreisbehörde  spätestens  am  Tage  nach  dem  Ankauf  des  Tieres  mitzuteilen.

II.

Für  jeden  anderen  Verkauf  von  Rindvieh  im  Gewicht  von  mehr  als  2  Zentnern
innerhalb  des  Landes  ist  zuvor  die  Genehmigung  der  Kreisbehörde  einzuholen.

Desgleichen  unterliegt  die  Ausführung  von  Rindvieh  aus  der  Gemeinde=  oder
Stadtfeldmark  des  bisherigen  Unterkunftsortes,  auch  wenn  ein  Verkauf  nicht  vorliegt,
der  zuvorigen  Genehmigung  der  Kreisbehörde.  Nur  bei  Wechsel  von  Rindvieh  zwischen
mehreren  Grundstücken  desselben  Besitzers,  soweit  sie  in  einem  Kommunalberband
liegen,  bedarf  es  der  Genehmigung  nicht.

Die  Genehmigung  wird  in  der  Regel  nicht  versagt  werden,  wenn  der  Verkäufer
oder  Besitzer  seinen  Schlachtviehlieferungen  bisher  nachgekommen  ist  und  dieselben  auch
in  Zukunft  zu  erfüllen  in  der  Lage  ist.