Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

362 Nr. 50. 1918. 
1. die im Amt befindlichen Geistlichen (Pastoren und 
und zwar, 
A. wenn sie unverheiratet sind, 
Hilfsprediger) 
. bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne Wohnung bis zu 
3000 + . 
. bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne 
3001 // bis zu 6000 J einschließlich 
B. wenn sie verheiratet sind, 
1. als Hilfsprediger 
bei Kinderlosigkeit 
7 bei einem Kinde 
bei zwei Kindern 
bei drei Kindern. 
bei vier Kindern. 
jährlich 540 
594 
648 
702 
756 
jährlich 200 M, 
Wohnung 
jährlich 300 
von 
M; 
für jedes weitere Kind immer 10 5% mehr des für das kinder- 
los verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages, 
2. als Pastor 
a) bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne Wohnung bis zu 
7500 M 
bei Kinderlosjgkeit 
bei einem Kinde 
bei zwei Kindern 
bei drei Kindern. 
bei vier Kindern. 
jährlich 720 
792 
864 
936 
1008 
AM, 
für jedes weitere Kind immer 10 % mehr des für das kinder- 
los verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages, 
b 
—’+ 
7501 AX bis 10 500 J einschließlich 
bei Kinderlosigkeit 
bei einem Kinde 
bei zwei Kindern. 
bei drei Kindern. 
bei vier Kindern. 
77 
jährlich 900 
990 
1080 
1170 
1260 
bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne Wohnung von 
77 
für jedes weitere Kind ir immer 10 5% mehr des für das kinder- 
los verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages.
	        
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