362 Nr. 50. 1918.
1. die im Amt befindlichen Geistlichen (Pastoren und
und zwar,
A. wenn sie unverheiratet sind,
Hilfsprediger)
. bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne Wohnung bis zu
3000 + .
. bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne
3001 // bis zu 6000 J einschließlich
B. wenn sie verheiratet sind,
1. als Hilfsprediger
bei Kinderlosigkeit
7 bei einem Kinde
bei zwei Kindern
bei drei Kindern.
bei vier Kindern.
jährlich 540
594
648
702
756
jährlich 200 M,
Wohnung
jährlich 300
von
M;
für jedes weitere Kind immer 10 5% mehr des für das kinder-
los verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages,
2. als Pastor
a) bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne Wohnung bis zu
7500 M
bei Kinderlosjgkeit
bei einem Kinde
bei zwei Kindern
bei drei Kindern.
bei vier Kindern.
jährlich 720
792
864
936
1008
AM,
für jedes weitere Kind immer 10 % mehr des für das kinder-
los verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages,
b
—’+
7501 AX bis 10 500 J einschließlich
bei Kinderlosigkeit
bei einem Kinde
bei zwei Kindern.
bei drei Kindern.
bei vier Kindern.
77
jährlich 900
990
1080
1170
1260
bei einem jährlichen Diensteinkommen ohne Wohnung von
77
für jedes weitere Kind ir immer 10 5% mehr des für das kinder-
los verheiratete Ehepaar eingesetzten Grundbetrages.