Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1867.
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Nr.
des.
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes.
Seite.
1867.
2. Febr.
1867.
2. März.
3. April.
Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen
Berggesetzes vom 24. Juni 1865.
in die mit der Preußischen Monarchie vereinigten
Candestheile der Großherzoglich Hessischen
Provinz Oberhessen, sowie in das Gebiet
der vormaligen Landgrafschaft Hessen= Homburg)
einschließlich des Ober- Amtsbezirkes
Meisenheim.
Gesetz, betreffend die Regelung der direkten Besteuerung
in dem Fürstenthume Hohenzollern-Hechingen.
Gesetz, betreffend die Bestrafung der 'uubekugten
Aneignung von Bernstein, und die Abän.
derung der Bestimmungen im Zusatz 228. des
Ostpreußischen Provinzialrechtes.
Verordnung, betreffend die Organisation der Verwaltungsbehörden
in dem vormaligen Kurfürstenthume
Hessen, in dem vormaligen Herzogthume
Nassau, in der vormals freien Stadt
Frankfurt und in den bisher Bayerischen
und Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ueberweisung
der Forste Treis und Ebsdorf binschnich
der darin vorkommenden Forst-, Jagd- und
Fulschfreifterel an das Insiramt in Fron
ausen.
Verordnung, betreffend eine Ergänzung des für
das Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frankfurt
bestehenden Gesetzes über das Verfahren
in Strafsachen vom 16. September 1856.
Allerhöchster Erlaßt, betreffend die Genehmigung
des revidirten Statuts der = Provinzial-Aktienbank
des Großherzogthums Posenin
Posen, nebst revidirtem Statut.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der
andgemeinde-Ordnung für die Provinz
Westphalen vom 19. März 1856. an die Stadtgemeinde
Hallenberg im Kreise Brilon des
Regierungebezirks Arnsberg.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung
des F. 4. des Regulativs vom 11. Mai 1849.
wegen Aschähun des durch die Schlesische
Landschaft zu beleihenden, nicht inkorporirten
Grundeigenthums.
"7.
20.
21.
6558.
6561.
6563.
6565.
6587.
2°
242-243.
269-271.
273-278.
278.
279.
281-300.
352.
392.