Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

At.  62.  145

Regierungs-Blatt
fur  das
Großherzogtum  Menklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  28.  März  1918

 

 

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Sparsamkeit  im  Papierverbrauch.
(2)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordrung  vom
9.  März  1918  über  die  Preise  für  Hülfen-,  Hack=  und  Olfrüchte.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  Schnitterarbeit  an  den  katholischen
Feiertagen.  ·

 

II.  Abteilung

(1)  Bekanntmachung  vom  22.  März  1918,  betreffend  Sparsamkeit  im  Papierverbrauch.


Allen  Behörden  des  Landes  wird  die  größte  Sparsamkeit  im  Verbrauch
aller  Papiersorten  nochmals  zur  Pflicht  gemacht.  Bei  Schreibpapieren  insbesondere
  ist  die  Verwendung  ganzer  Bogen  auf  die  allernotwendigsten  Fälle  zu
beschränken,  in  denen  sie  nicht  entbehrt  werden  können,  in  allen  übrigen  Fällen
sind  Blätter  zu  benutzen  (halbe  und  viertel  Bogen),  die  nach  dem  Umfang  des
zu  schreibenden  Textes  zu  bemessen  sind.

Schwerin,  den  22.  März  1918.

Großherzoglich  Mecklenburaisches  Staatsministerium.
Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.