At. 62. 145
Regierungs-Blatt
fur das
Großherzogtum Menklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 28. März 1918
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Sparsamkeit im Papierverbrauch.
(2) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordrung vom
9. März 1918 über die Preise für Hülfen-, Hack= und Olfrüchte.
(3) Bekanntmachung, betreffend Schnitterarbeit an den katholischen
Feiertagen. ·
II. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 22. März 1918, betreffend Sparsamkeit im Papierverbrauch.
Allen Behörden des Landes wird die größte Sparsamkeit im Verbrauch
aller Papiersorten nochmals zur Pflicht gemacht. Bei Schreibpapieren insbesondere
ist die Verwendung ganzer Bogen auf die allernotwendigsten Fälle zu
beschränken, in denen sie nicht entbehrt werden können, in allen übrigen Fällen
sind Blätter zu benutzen (halbe und viertel Bogen), die nach dem Umfang des
zu schreibenden Textes zu bemessen sind.
Schwerin, den 22. März 1918.
Großherzoglich Mecklenburaisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.