Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 64. 1918. 461 
Für Kapzüchen sind bis zu 1,20 für 1 kg, für sonstige Säcke oder Packhüllen 
bis zu 0,40 -X für 1 kg, für die bei Preßballenpackung zu verwendende Draht= und 
Bandeisenverschnürung bis zu 0,20 = für 1 kg vom Käufer zu erstatten. 
Die Höchstpreise gelten für Nettogewicht und Barzahlung innerhalb 30 Tagen 
vom Tage des Versandes der Waren. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 
2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. 
13. 
Ausnahmen. 
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannt- 
machung sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. IV.) des Königlich Preu- 
ßischen Kriegsministeriums zu richten. Die Entscheidung über Ausnahmeanträge, 
welche die Festsetzung der Höchstpreise betreffen, behält sich der unterzeichnete zuständige 
Militärbefehlshaber vor. 
8 14. 
Anfragen und Anträge. 
Anfragen und Anträge bezüglich der Meldepflicht (§§# 6—10) sind an das Webstoff- 
meldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, 
Verlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10, alle übrigen Anfragen und lnträge sind an die 
Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. IV) des Königlich Preußischen Kriegsministe- 
riums, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu richten und am Kopf des Schreibens 
mit der Ausschrift 
„Betrifft Lump LAtAI. h 1 
12 O 
§ 15. 
Inkrafttreten. 
Diese Bekanntmachung tritt am 9. April 1918 in Kraft. Gleichzeitig werden 
solgende Bekanntmachungen aufgehoben: 
Nr. W. IV. 900/4. 16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, betreffend Beschlag- 
nahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen 
aller Art; 
Nr. W. IV. 1900/11. 16. K. R. A. vom 25. Januar 1917, betreffend Nach- 
nag bekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 900/4. 16. 
  
zu versehen. 
Nr. W. IV. 2900/9. 17. K. R. A. vom 6. November 1917, betreffend Nach- 
tragsbekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 900/4. 16. 
Nr. W. . 950/4. 16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, betreffend Höchstpreise 
für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art; 
Nr. W. IV. 1950/11. 16. K. R. A. vom 25. Januar 1917, letreffend Nach- 
tragbekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 950/4. 16.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.