Nr. 64. 1918. 461
Für Kapzüchen sind bis zu 1,20 für 1 kg, für sonstige Säcke oder Packhüllen
bis zu 0,40 -X für 1 kg, für die bei Preßballenpackung zu verwendende Draht= und
Bandeisenverschnürung bis zu 0,20 = für 1 kg vom Käufer zu erstatten.
Die Höchstpreise gelten für Nettogewicht und Barzahlung innerhalb 30 Tagen
vom Tage des Versandes der Waren. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu
2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.
13.
Ausnahmen.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannt-
machung sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. IV.) des Königlich Preu-
ßischen Kriegsministeriums zu richten. Die Entscheidung über Ausnahmeanträge,
welche die Festsetzung der Höchstpreise betreffen, behält sich der unterzeichnete zuständige
Militärbefehlshaber vor.
8 14.
Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge bezüglich der Meldepflicht (§§# 6—10) sind an das Webstoff-
meldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums,
Verlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10, alle übrigen Anfragen und lnträge sind an die
Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. IV) des Königlich Preußischen Kriegsministe-
riums, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu richten und am Kopf des Schreibens
mit der Ausschrift
„Betrifft Lump LAtAI. h 1
12 O
§ 15.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 9. April 1918 in Kraft. Gleichzeitig werden
solgende Bekanntmachungen aufgehoben:
Nr. W. IV. 900/4. 16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, betreffend Beschlag-
nahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen
aller Art;
Nr. W. IV. 1900/11. 16. K. R. A. vom 25. Januar 1917, betreffend Nach-
nag bekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 900/4. 16.
zu versehen.
Nr. W. IV. 2900/9. 17. K. R. A. vom 6. November 1917, betreffend Nach-
tragsbekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 900/4. 16.
Nr. W. . 950/4. 16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, betreffend Höchstpreise
für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art;
Nr. W. IV. 1950/11. 16. K. R. A. vom 25. Januar 1917, letreffend Nach-
tragbekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 950/4. 16.