Ar. 65. 475
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Menklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 9. April 1918.
Inhalt. 1
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom
21. März 1918 über eine Anbau= und Ernteflächenerhebung im
Jahre 1918. · s»
I. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 5. April 1918 zur Ausführung der Bundesrats-
verordnung vom 21. März 1918 über eine Anbau= und Ernteflächenerhebung
im Jahre 1918. "
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 21. März 1918 über eine
Anbau= und Ernteflächenerhebung im Jahre 1918 REBl. S. 133.— werden
die folgenden Bestimmungen erlassen:
J.
Die Ernteflächenerhebung erfolgt nach Gemeinden bezw. Gutsbezirken durch
Befragen der Grundeigentümer und Bewirtschafter (Betriebsinhaber). Die
Ausfühmung obliegt unter Leitung der Kreisbehörden für Volksernährung im
Großherzoglichen Domanium, im städtischen Gebiet und im Gebiet der Kloster-
ämter den Gemeindevorständen, in den nicht gemeindlich verfaßten Ortschaften
dieser Gebiete den Ortsvorstehern und im Gebiet der Ritterschaft den Orts-
obrigkeiten, zusammen mit den von den Kreisbehörden für Volksernährung zu
diesem Zweck genannten Sachverständigen oder Vertrauensleuten. Die Kreis-
behörden für Volksernährung und Ortsobrigkeiten haben Sorge zu tragen, daß
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