Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 65. 475 
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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Menklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 9. April 1918. 
Inhalt. 1 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
21. März 1918 über eine Anbau= und Ernteflächenerhebung im 
Jahre 1918. · s» 
  
  
  
  
  
I. Abteilung 
(1) Bekanntmachung vom 5. April 1918 zur Ausführung der Bundesrats- 
verordnung vom 21. März 1918 über eine Anbau= und Ernteflächenerhebung 
im Jahre 1918. " 
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 21. März 1918 über eine 
Anbau= und Ernteflächenerhebung im Jahre 1918 REBl. S. 133.— werden 
die folgenden Bestimmungen erlassen: 
J. 
Die Ernteflächenerhebung erfolgt nach Gemeinden bezw. Gutsbezirken durch 
Befragen der Grundeigentümer und Bewirtschafter (Betriebsinhaber). Die 
Ausfühmung obliegt unter Leitung der Kreisbehörden für Volksernährung im 
Großherzoglichen Domanium, im städtischen Gebiet und im Gebiet der Kloster- 
ämter den Gemeindevorständen, in den nicht gemeindlich verfaßten Ortschaften 
dieser Gebiete den Ortsvorstehern und im Gebiet der Ritterschaft den Orts- 
obrigkeiten, zusammen mit den von den Kreisbehörden für Volksernährung zu 
diesem Zweck genannten Sachverständigen oder Vertrauensleuten. Die Kreis- 
behörden für Volksernährung und Ortsobrigkeiten haben Sorge zu tragen, daß 
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