Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  65.  475

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Menklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.

Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  9.  April  1918.

Inhalt.  1
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom

21.  März  1918  über  eine  Anbau=  und  Ernteflächenerhebung  im
Jahre  1918.  ·  s»

 

 

 

 

 

I.  Abteilung

(1)  Bekanntmachung  vom  5.  April  1918  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung
  vom  21.  März  1918  über  eine  Anbau=  und  Ernteflächenerhebung
im  Jahre  1918.  "

Zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom  21.  März  1918  über  eine
Anbau=  und  Ernteflächenerhebung  im  Jahre  1918  REBl.  S.  133.—  werden
die  folgenden  Bestimmungen  erlassen:

J.

Die  Ernteflächenerhebung  erfolgt  nach  Gemeinden  bezw.  Gutsbezirken  durch
Befragen  der  Grundeigentümer  und  Bewirtschafter  (Betriebsinhaber).  Die
Ausfühmung  obliegt  unter  Leitung  der  Kreisbehörden  für  Volksernährung  im
Großherzoglichen  Domanium,  im  städtischen  Gebiet  und  im  Gebiet  der  Klosterämter
  den  Gemeindevorständen,  in  den  nicht  gemeindlich  verfaßten  Ortschaften
dieser  Gebiete  den  Ortsvorstehern  und  im  Gebiet  der  Ritterschaft  den  Ortsobrigkeiten,
  zusammen  mit  den  von  den  Kreisbehörden  für  Volksernährung  zu
diesem  Zweck  genannten  Sachverständigen  oder  Vertrauensleuten.  Die  Kreisbehörden
  für  Volksernährung  und  Ortsobrigkeiten  haben  Sorge  zu  tragen,  daß

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