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Kriegsabgabe, Vollzug des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zu
diesem Gesetz Nr. 176, S. 1367.
Kriegsanleihe, Gewährung von Gehaltsvorschüssen an die Beamten der landesherrlichen Verwaltung
zur Erwerbung von 5% Schuldverschreibungen der 8. deutschen Kriegsanleihe
Nr. 54, S. 390; der 9. deutschen Kriegsanleihe Nr. 169, S. 1303.
Kriegsdienst, Anrechnung des Jahres 1918 als weiteres Kriegsjahr Nr. 29, S. 229.
, Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Beamten Nr. 91, S. 706.
——, Nachweis von Kriegsdienst und militärischen Dienstleistungen der Beamten usw. Nr. 99,
S. 761
Kriegsgefangene, das Austauschabkommen Nr. 112, S. 861. »
KriegsyilfstassefürMecklenburg-Sch4verm,VerordnungzurErganzungsderVerordnung
vom 23. Februar 1917 Nr. 46, S. 333. "
Kriegsteilnehmer, Beihilfen für die Kriegsteilnehmer des Feldzuges 1870/71 und der vorangegangenen
Feidzüge Nr. 128, S. 969. . ·.
Kriegsteuerungsbeihilfen und -Zulagen, Verordnung, betreffend Steuerfreiheit derselben
Nr. 46 S. 338; — Ergänzung dieser Verordnung Nr. 141, S. 1081.
—, Verordnung, betreffend die Gewährung von laufenden Kriegsteuerungszulagen an die evangelisch-lutherischen
Geistlichen Nr. 50, S. 361. ·
——, Verordnung, betrefjend die Gewährung von laufenden Kriegsteuerungszulagen bezw. Kriegsbeihilfen
an die im Dienst stehenden und die im Ruhestand lebenden Lehrer an ritterund
landschaftlichen Landschulen und den Volks= und Bürgerschulen des ritterschaftlichen
Fleqens Klütz sowie an deren Witwen Nr. 51, S. 365.
—, Berichtigung der Bekanntmachung vom 25. Dezember 1917 Nr. 54, S. 389.
f Abänderung der Bekanntmachung vom 25. September 1917 über die Gewährung laufender
Kriegsteuerungszulagen an Beamte usw. Nr. 79, S. 615.
—, Abänderung und Ergänzung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1917, betreffend die
Gewährung laufender Kriegsbeihilfen an Beamte im Ruhestande Nr. 79, S. 617.
—G—, Gewährung der laufenden Kriegsteuerung zbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen an die
beim Heere usw. Dienst tuenden Beamten usw. Nr. 79, S. 618.
——., die Gewährung einmaliger Kriegsteuerungszulagen an Beamte und Lehrer Nr. 116, S. 881.
—, Abänderung der Bestimmung in iffer V Absatz 1 der Bekanntmachung. vom 7. Mai 1917
wegen Gewährung laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an Beamte usw. Nr. 161,
1249. 6„
—, Gewährung einmaliger Kriegsteuerungszulagen an Beamte, Angestellte und Lehrer Nr. 163,
—, Gewährung einmaliger Kriegsbeihilfen an Beamte im Ruhestande und an Witwen von Beamten
und Ruhegehaltsempfängern Nr. 163, S. 1267.
—, die Gewährung einmaliger Kriegsteuerun zszulagen an die beim Heere usw. Dienst tuenden
Beamten usw. Nr. 200, S. 1507; Nr. 214, S. 1580.
— —, Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 12. März 1918, betreffend die Gewährung
von laufenden Kriegsteuerungszulagen bezw. Kriegsbeihilfen an die im Dienst stehenden
usw. Lehrer an ritter= und landschaftlichen Landschulen usw. Nr. 221, S. 1622.
—, die Gewährung laufender und einmaliger Kriegsteuerungszulagen bezw. Kriegsbeihilfen an
die im Dienst stehenden und die im Ruhestande lebenden früheren Lehrer und Lehrerinnen
an den Volks= und Bürgerschulen der Städte, sowie an die Witwen dieser
Lehrer Nr. 221, S. 1624.