Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

XXXIV

Kriegsabgabe,  Vollzug  des  Gesetzes  und  der  Ausführungsbestimmungen  des  Bundesrats  zu
diesem  Gesetz  Nr.  176,  S.  1367.

Kriegsanleihe,  Gewährung  von  Gehaltsvorschüssen  an  die  Beamten  der  landesherrlichen  Verwaltung

  zur  Erwerbung  von  5%  Schuldverschreibungen  der  8.  deutschen  Kriegsanleihe

Nr.  54,  S.  390;  der  9.  deutschen  Kriegsanleihe  Nr.  169,  S.  1303.

Kriegsdienst,  Anrechnung  des  Jahres  1918  als  weiteres  Kriegsjahr  Nr.  29,  S.  229.

,  Anrechnung  des  Kriegsdienstes  auf  das  Dienstalter  der  Beamten  Nr.  91,  S.  706.

——,  Nachweis  von  Kriegsdienst  und  militärischen  Dienstleistungen  der  Beamten  usw.  Nr.  99,
S.  761

 

Kriegsgefangene,  das  Austauschabkommen  Nr.  112,  S.  861.  »

KriegsyilfstassefürMecklenburg-Sch4verm,VerordnungzurErganzungsderVerordnung
vom  23.  Februar  1917  Nr.  46,  S.  333.  "

Kriegsteilnehmer,  Beihilfen  für  die  Kriegsteilnehmer  des  Feldzuges  1870/71  und  der  vorangegangenen
  Feidzüge  Nr.  128,  S.  969.  .  ·.

Kriegsteuerungsbeihilfen  und  -Zulagen,  Verordnung,  betreffend  Steuerfreiheit  derselben
  Nr.  46  S.  338;  —  Ergänzung  dieser  Verordnung  Nr.  141,  S.  1081.

—,  Verordnung,  betreffend  die  Gewährung  von  laufenden  Kriegsteuerungszulagen  an  die  evangelisch-lutherischen
  Geistlichen  Nr.  50,  S.  361.  ·

——,  Verordnung,  betrefjend  die  Gewährung  von  laufenden  Kriegsteuerungszulagen  bezw.  Kriegsbeihilfen
  an  die  im  Dienst  stehenden  und  die  im  Ruhestand  lebenden  Lehrer  an  ritterund
  landschaftlichen  Landschulen  und  den  Volks=  und  Bürgerschulen  des  ritterschaftlichen
  Fleqens  Klütz  sowie  an  deren  Witwen  Nr.  51,  S.  365.

—,  Berichtigung  der  Bekanntmachung  vom  25.  Dezember  1917  Nr.  54,  S.  389.

f  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  25.  September  1917  über  die  Gewährung  laufender

Kriegsteuerungszulagen  an  Beamte  usw.  Nr.  79,  S.  615.

—,  Abänderung  und  Ergänzung  der  Bekanntmachung  vom  21.  Dezember  1917,  betreffend  die
Gewährung  laufender  Kriegsbeihilfen  an  Beamte  im  Ruhestande  Nr.  79,  S.  617.

—G—,  Gewährung  der  laufenden  Kriegsteuerung  zbeihilfen  und  Kriegsteuerungszulagen  an  die
beim  Heere  usw.  Dienst  tuenden  Beamten  usw.  Nr.  79,  S.  618.

——.,  die  Gewährung  einmaliger  Kriegsteuerungszulagen  an  Beamte  und  Lehrer  Nr.  116,  S.  881.

—,  Abänderung  der  Bestimmung  in  iffer  V  Absatz  1  der  Bekanntmachung.  vom  7.  Mai  1917
wegen  Gewährung  laufender  Kriegsteuerungsbeihilfen  an  Beamte  usw.  Nr.  161,

1249.  6„
—,  Gewährung  einmaliger  Kriegsteuerungszulagen  an  Beamte,  Angestellte  und  Lehrer  Nr.  163,

 

—,  Gewährung  einmaliger  Kriegsbeihilfen  an  Beamte  im  Ruhestande  und  an  Witwen  von  Beamten
  und  Ruhegehaltsempfängern  Nr.  163,  S.  1267.

—,  die  Gewährung  einmaliger  Kriegsteuerun  zszulagen  an  die  beim  Heere  usw.  Dienst  tuenden
Beamten  usw.  Nr.  200,  S.  1507;  Nr.  214,  S.  1580.

—  —,  Abänderung  und  Ergänzung  der  Verordnung  vom  12.  März  1918,  betreffend  die  Gewährung
von  laufenden  Kriegsteuerungszulagen  bezw.  Kriegsbeihilfen  an  die  im  Dienst  stehenden
  usw.  Lehrer  an  ritter=  und  landschaftlichen  Landschulen  usw.  Nr.  221,  S.  1622.

—,  die  Gewährung  laufender  und  einmaliger  Kriegsteuerungszulagen  bezw.  Kriegsbeihilfen  an
die  im  Dienst  stehenden  und  die  im  Ruhestande  lebenden  früheren  Lehrer  und  Lehrerinnen
  an  den  Volks=  und  Bürgerschulen  der  Städte,  sowie  an  die  Witwen  dieser
Lehrer  Nr.  221,  S.  1624.