Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  67.  1918.  497

Der  .
verpflichtet  sich,
entweder:  "")  a)  für  die  Ernte  1918  anzubauen,

–  ha  (Feldmark  —.....)  mit  Rhabarber,
ha  (Feldmark...  mit  Erbsen,
..........  ha(Feldmark)mit-Bohnen,
ha(Feldmark)mitMohrrüben,
..........  ha(Feldmark)mitMairüben,
..........  ha(Felqurk)mitKarotten,«
..........  ha(Feldmark»)mitKohlrabi,
..........  ha.(Feldmark;I................)mitFrühweißkohl,
..........  ha(Feldmark)mitGurken,
..........  ha(Feldmark..-...............)mitSpinat,

und  den  gesamten  Ertrag  dieser  Flächen
b)  von  den  Erzeugnissen  der  Ernte  1918  auf  den  von  ihm  selbst  und  den

mitunterzeichneten  Nachbarn  (Genossenschaften,  Vereinen,  Genossenschaftsmitgliedern,
  Vereinsmitgliedern)“)  bewirtschafteten  Ländereien

Spargel,

Rhabarber,

Erbsen,

Bohnen,

Mohrrüben,

Mairüben,

Karotten,

Kohlrabi,

Frühweißkohl,

Gurken,

Spinat,
frei  verladen  im  Bahnwagen  oder  im  Schiff  auf  der  Verladestelle  in.  ,  ,
...............  ,andenErwerbernachdessennähererAnweisungzuliesern.

«  .  §2.

Der  Anbauer  ist  verpflichtet,  marktfähige  Handelsware,  und  zwar,  soweit  erforderlich,
  in  gehöriger  Verpackung,  zu  liefern  und  ordnungsmäßig  zu  verladen-  Verpackungsmittel,
  die  der  Anbauer  liefert,  dürfen  von  ihm  in  Rechnung  gestellt  werden.
Die  im  Höchstfalle  hierfür  in  Ansatz  zu  bringenden  Beträge  werden  im  Bedarfsfalle
7  *  zuständigen  Landes-,  Provinzial=  und  Bezirksstellen  für  Gemüse  und  Obst
estgesetzt.  "

I

oder:")

 

Nichtpassendes  ist  zu  durchstreichen.

Den  von  der  Reichssteule  für  Gemüse  und  Obst,  Geschäftsabteilung,  abgeschlossenen  Verlträgen
  stehen  in  ihrer  Rechtswirksamkeit  alle  diejenigen  Verträge  gleich,  welche  mit  Genehmigung
der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Verwaltungsabteilung,  von  anderer  Seite  zufunsten  von  Kommunalverbänden
  oder  Großverbrauchern  betätigt  sind.  Die  Beauftragten  solcher  Bedarfsstellen  befinden
  sich  im  Besitze  amtlicher  Ausweise  über  ihre  Berechtigung  zu  Vertragsabschlüssen.