Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr 67. 1918. 505 
für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, zu zahlen hat, sofern diese nicht selbst Er- 
werber ist. 
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. 
  
  
(Unterschriften:) 
Erwerber: Anbauer: 
GSch Gsalun) (32h ..... Gätuno 
Kame) ........... (Na me) ...................... 
(Stempel) 
Genehmigt!*) 
Berlin, den 
Reichsstelle für Gemüse und Obst, 
Verwaltungsabteilung. « 
  
DieleVettkagsmusterdütfcnnukfukAbschlüsse 
über gelbe Kohlrüben benutzt werden. 
1918. 
Wird ein Höchstpreis festgesetzt, der niedriger ist als der Vertragspreis, so bleibt 
der Anspruch des Anbauers auf den höheren Vertragspreis unberührt. Sollte der 
Höchstpreis höher sein als der Vertragspreis, so darf der Anbauer die Zahlung des 
höheren Höchstpreises verlangen. 
Berlin, den 10. Dezember 1917. 
  
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts: 
v. Waldow. 
Gelbe Kohlrüben. 
Für Anbauer: 
Wohnort: 
Kreis: 
Regierungsbezirk: 
Provinz: 
Bundesstaat: 
.) Die Genehmigung bezieht sich nur auf die in den §§ 1 und 5 aufgeführten Gemüsesorten 
und ist für solche Verträge, die für die Reichsstelle für Gemüse und Obst. Geschäftsabteilung, ab- 
geschlossen werden, nicht erforderlich.
	        
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