Ar. 78. s99
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 30. April 1918.
Inhalt.
1. Abteilung. (Nr. 18.) Verordnung, betreffend Abänderung des revidierten Regu-
lativs über Diäten und Reisekosten usw. vom 2. Juni 1877.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verkehr mit getragenen Schuhwaren
und Altleder. (2) Bekanntmachung, betreffend Frühgemüse und Frühobst.
(3) Bekanntmachung, betreffend Verteilung von Leinennähzwirn an
Kleinhändler. (4) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und
Bestandsmeldung von Platin. ·
I. Abteilung.
—. —
(Nr. 18.) Verordnung vom 26. April 1918, betreffend Abänderung des revi-
dierten Regulativs über Vergütung von Diäten und Reisekosten usw. vom
2. Juni 1877.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
Mit Rücksicht auf die infolge Einführung eines neuen Eisenbahn-Personen= und
Gepäcktarifs vom 1. April d. Is. ab eingetretene Erhöhung der Eisenbahnfahr-
preise und Gepäckfrachten sowie die bestehende Kriegsteuerung verordnen Wir in
Abänderung des mit Verordnung vom 2. Juni 1877 erlassenen revidierten
Regulativs über Vergütung von Diäten und Reisekosten bei Ausrichtung von
Kommissorien in Zweigen der Zivilverwaltung — Rbl. 1877 Nr. 15 — sowie
des Beschlusses des Staatsministeriums vom 1. Juni 1917, daß vom 1. April
d. Is. ab bis auf weiteres
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