Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 78. s99 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 30. April 1918. 
Inhalt. 
1. Abteilung. (Nr. 18.) Verordnung, betreffend Abänderung des revidierten Regu- 
lativs über Diäten und Reisekosten usw. vom 2. Juni 1877. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verkehr mit getragenen Schuhwaren 
und Altleder. (2) Bekanntmachung, betreffend Frühgemüse und Frühobst. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Verteilung von Leinennähzwirn an 
Kleinhändler. (4) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und 
Bestandsmeldung von Platin. · 
  
  
  
  
I. Abteilung. 
—. — 
(Nr. 18.) Verordnung vom 26. April 1918, betreffend Abänderung des revi- 
dierten Regulativs über Vergütung von Diäten und Reisekosten usw. vom 
2. Juni 1877. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
Mit Rücksicht auf die infolge Einführung eines neuen Eisenbahn-Personen= und 
Gepäcktarifs vom 1. April d. Is. ab eingetretene Erhöhung der Eisenbahnfahr- 
preise und Gepäckfrachten sowie die bestehende Kriegsteuerung verordnen Wir in 
Abänderung des mit Verordnung vom 2. Juni 1877 erlassenen revidierten 
Regulativs über Vergütung von Diäten und Reisekosten bei Ausrichtung von 
Kommissorien in Zweigen der Zivilverwaltung — Rbl. 1877 Nr. 15 — sowie 
des Beschlusses des Staatsministeriums vom 1. Juni 1917, daß vom 1. April 
d. Is. ab bis auf weiteres 
  
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