Nr. 30. 627
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 1. Mai 1918.
II. Abteilung.
Inhalt.
(1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Enteignung von
Einrichtungs ständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickel-
legierungen, Aluminium und Zinn. (2) Bekanntmachung, betreffend
Zuständigkeit des Schiedsgerichts bei der Reichsstelle für Gemüse und
Obst. (3) Bekanntmachung, betreffend das Verbot des Haltens von
Luxuspferden. (4) Bekanntmachung, betreffend Absatz von Brenn-
spiritus in Flaschen. (5) Bekanntmachung, betreffend Beschla gnahme
und Bestandserhebung von Gehäusen und Gehäuseteilen von Kontroll-,
Registrier= und Schreibkassen.
II. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 26. April 1918, betreffend Beschlagnahme und Ent-
eignung non Einrichtungsgegenständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel,
Nickellegierungen, Muminium und Zinn. «
as unterzeichnete Ministerium nimmt Veranlassumg, alle Behörden auf die im
Regierungsblatt Nr. 58 abgedruckte Bekanntmachung des Königlichen stellver-
tretenden Generalkommandos des IX. Armeekorps vom 26. März 1918, betref-
fend Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenstän-
den bezw. freiwillige Ablieferung auch von anderen Gegenständen aus Kupfer,
Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegierungen, Aluminium und Zinn, hinzuwei-
sen. Die Durchführung liegt den Kreisbehörden für Volksernährung ob.
Alle öffentlichen Dienststellen werden hierdurch aufgefordert, den Verpflich-
tungen aus dieser Bekanntmachung beschleunigt nachzukommen, insbesondere alle
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