Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

766  Nr.  99.  1918.

(7)  Bekanntmachung  vom  31.  Mai  1918,  betrkffend  die  Versorgung  der
Krankenanstalten,  wissenschaftlichen  Anstalten  und  Medizinalpersonen  mit
Kristallsoda.

Die  dem  Großherzogtume  für  die  Bedürfnisse  der  Krankenanstalten,  wissenschaftlichen
  Anstalten  und  Medizinalpersonen  zugewiesene  Menge  Kristallsoda.
wird  durch  das  Landesgesundheitsamt  zu  Schwerin  verteilt  werden.  Dieses
wird  nach  Maßgabe  der  Vorräte  Bezugscheine  ausstellen,  mit  deren  Hilfe  die
Soda  von  den  auf  ihnen  bezeichneten  Bezugstellen  erworben  werden  kann.

Der  Bedarf  der  Krankenanstalten  usw.  an  Soda  für  den  folgenden  Monat
ist  bis  spätestens  25.  des  laufenden  Monats  dem  Landesgesundheitsamte  anzumelden.


Die  zur  Verfügung  gestellte  Soda  darf  nur  zum  Reinigen  von  Geräten,
Apparaten,  Geschirr  und  dergl.  verwendet  werden,  Bedarfsanmeldung  für
Soda  zu  Wäschereizwecken  ist,  wie  bisher,  an  den  Vertrauensmann  der
Kriegschemikalien-Aktiengesellschaft,  G.  Plum,  stellvertretenden  Vorsitzenden  des
Deutschen  Wäschereiverbandes,  Sodastelle,  Berlin  S.  O.  33,  Cuorystr.  1,  zu
richten.

Im  freien  Handel  wird  zukünftig  Soda  nur  für  den  Privathaushalt  und
nur  in  beschränktem  Umfange  beziehbar  sein.

Schwerin,  den  31.  Mai  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgische  Mitnisterien,
der  Justiz  und  dessen  Abteilungen.  des  Innern.

Im  Auftrage:  Heuck,  Im  Auftrage:  Schwaar.