Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  4.  28

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.  6
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  5.  Januar  1918.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Führung  eines  Lagerbuches  durch  die
Schuhwarenhändler  usw.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Ausführungsbestimmungen
  VI  und  VII  der  Reichs-Sackstelle.  (3)  Bekanntmachung,
betreffend  Beschlagnahme  von  Papier  zur  Anfertigung  geklebter  Papiersäcke.
  (Sackpapier.)

 

II.  Abteilung.
—  ——

(1)  Bekanntmachung  vom  31.  Dezember  1917,  betreffend  Führung  eines  Lagerbuches

  durch  die  Schuhwarenhändler  usw.

Die  nachstehenden,  in  Nr.  46  der  Mitteilungen  der  Reichsbekleidungsstelle  abgedruckten
  Bekanntmachungen:

1.  der  Reichsbekleidungsstelle  vom  22.  Dezember  d.  Is.  zur  Aufhebung
der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Führung  eines  Lagerbuches  durch
die  Schuhwarenhändler  vom  28.  Februar  d.  Is.  und

2.  des  Hauptverteilungsausschusses  des  Schuhhandels  vom  22.  Dezember
d.  Is.,  betreffend  die  Meldung  des  Eingangs  von  neuen  Schuhwaren

werden  unter  Bezugnahme  auf  die  diesseitige  Bekanntmachung  vom  26.  März

N’  n  Nr.  58  des  Regierungs-Blatts  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Schwerin,  den  31.  Dezember  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.