Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

862 Nr. 112. 1918. 
II f. Nr. 96 759. Nr. 1028. Altona, den 19. Juni 1918. 
Gesuche um Gerücksichtigung bei dem neuen Austausch- 
" abkommen. 
(Krm. v. 5. 6. 18. Nr. 4806/5. 18. U. 1.) 
Das Kriegsministerium, Unterkunftsdepartement, ersucht, in Zukunft Gesuche um. 
Berücksichtigung bei dem neuen Austauschabkommen auf Grund der Berner Verein- 
barungen vom 26. April 1918 nicht mehr vorzulegen, da ein namentliches Anfordern 
der Gefangenen bei der französischen Regierung nicht erfolgt. Den Gesuchstellern kann 
mitgeteilt werden, daß der Abtransport grundsätzlich in der Reihenfolge des Tages der 
Gefangennahme erfolgt. Wie lange der Austausch dauern und in welchem Tempo er 
sich vollziehen wird, ist noch nicht vorauszusehen. Ein Zeitpunkt für die Rückkehr ein- 
zelner Kriegsgefangener kann daher auch nicht annähernd angegeben werden. Eine 
Bevorzugung einzelner durch früheren Austausch bezw. Internierung ist unter keinen 
Umständen zu erreichen. Dahin gehende Gesuche bedeuten eine Benachteiligung früher 
gesfangener Kameraden der Kriegsgefangenen und können schon aus diesem Grunde 
nicht berücksichtigt werden. 
Die Zivilbehörden werden um entsprechende VBekanntgabe ersucht. 
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V. s. d. st. G. 
v. Voß. 
(2) Bekanntmachung vom 25. Juni 1918, betreffend Meldung der Aushilfs- 
lieserungen von Kohle, Koks und Briketts. durch die Lieferer. 
Nachstehende in Nr. 145 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt- 
machung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 21. d. Mts., be- 
treffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die 
Lieferer wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 25. Juni 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium#des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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