Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 121. « 919 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleunburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 8. Juli 1918. 
  
  
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 21.) Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 24. März 
1906, betreffend die Vorschriften für das Verfahren der Arzte bei des 
gerichtlichen Untersuchungen menschlicher Leichen. 
II. Abteilung. 1 (1) Bekanntmachung zzu den Bestimmungen über Amnestie des Zusatz- 
„vertrages zu dem deutsch-russischen Friedensvertrage. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Absatz von Konserven. (3) Bekanntmachung, be- 
treffend Frühgemüse und Frühobst. (4) Bekanntmachung, betreffend 
Herstellung von Sauerkraut. 
¶ Abteiluns· 
(Nr. 21.) Verordnung vom 29. Juni 1918 zur Ergänzung der Verordnung vom 
24. März 1906, betreffend die Vorschriften für das Verfahren der Arzte bei den 
gerichtlichen untersuchungen menschlicher Leichen. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande, Rostock und Stargard Herr usw. 
Wir bestimmen hierdurch, daß Unsere Verordnung vom 24. März 1906, be- 
treffend die Vorschriften für das Verfahren der Arzte bei den gerichtlichen. unter- 
suchungen menschlicher Leichen nachstehende Ergänzungen erfährt. 
„ Zu § 3 tritt als zweiter Absatz folgende Bestimmung: 
Die Leichenöffnungen sind, besonders während der heißen Jahres- 
zeit, sobald als möglich vorzunehmen. Sind Verzögerungen unver- 
191
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.