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Sieben und zwanzigste Sitzung
den 24. Januar 1821.
Gegenwaͤrtig 27. Abgeordnete.
Um dem Ziele bei der Berathung uͤber
das neue Abgabe-System näher zu
rücken, wurde der Inhalt des diesen Ge-
genstand betreffenden Gesetzesentwurfes re-
capitulirt. Der Landtag vereinigte sich ein-
stimmig dahin, daß dieser Entwurf den frü-
heren, landesfürstlich sanctionirten Land-
tagsbeschlüssen vollkommen entsprechend sey,
indem nach selbigem alle Staatsbürger im
Verhältnisse ihrer Leistungsfähigkeit, zu den
öffentlichen Abgaben gleichmäßig in An-
spruch genommen werden sollten. Schwieri-
ger aber wurde die Beantwortung der Fra-
ze: ob die im dritten Titel des Entwurfs
geschehene Anwendung der fesigestellten Grund-
sätze ausführbar erscheine? ob die Ausfüh-
rung der Grundsähe im brauchbaren
Einklange mit dem stehe, was der Landtag
gewollt? Mehrere Stimmen sprachen sich
über diese Frage verneinend aus, hauptsäch-
lich aus folgenden Gründen:
a) der Gesetzentwurf setze zu viel Intelli-
genz der Gemeinden, sowohl im Ganzen
als im Einzelnen, voraus, indem eine
allgemeine richtige Erkenntniß aller bei
der Ausführung eintretender Rücksichten
angenommen werden müsse;
b) die Anwendung des Gesetzes erfordere
die Möglichkeit einer vollkommenen
richtigen Abschäátzung der Leistungsfä-
higkeit aller Staatsbürger und ein völlig
sicheres Resultat derselben; daher werde,
um das Gesetz zur Ausführung zu bringen,
P) eine nochmalige Abschäbung nothwenoig
werden; eine solche aber sey um so we-
niger zu wünschen, als ein völlig richti-
ge Resultat nie erreicht werden könne
und insbesondere die verschiedenen Klassen
der Staatsbürger nie in ein völlig richti-
ges Verhältniß zu einander würden ge-
stellt werden können;
d) das Quoten-System insbesondere erschei-
ne unausführbar und die Auêmittelung
der Orks-Quoten fast unmoöglich;
ee) auch die bei selbigem anzunehmende soli-
darische Verbindlichkeit der Communen und
H die Bestimmungs= und Erhebungs-Weise
der Individual-Quoten durch die Steuer-
Ordner erscheine außerst bedenklich.
Nachdem besonders zu Unterstübung der
beiden letzten Gründe mehreres angeführt
worden war, dagegen aber auch einige an-
dere Mttglieder der Versammlung bemerkt
hatten, daß die Bestimmung der Individu-
al-Quoten durch Steuer-Ordner die ge-
rechteste und unpartheyischte Vertheilung der
Lasten bewirken werde und die Orts-Quo-
ten, sobald nur mit veränderten Umständen,
Zuwachs und Abfall gestattet werde, recht
gut ausführbar sepn würden, daher nur zunächst
eine Revision der Abschätgung erfordert wer-
de; wurde die obige Frage durch 25. Stim-
men gegen 2. verneinend entschicden.
MçMan gieng nun über zur näheren
Prüfung der Resultate der Abschätzung und
der Landtag vereinigte sich mit ver Ansicht
der Großherzoglichen Immediat-Kommission
und der der Section: daß das vorliegende
Resultat der Abschátzung zur Ausführung
eines gleichmäßigen Steuer = Systems auf
dem vorgeschlagenen Wege nie hätte genügen
können; und war ferner der Meinung: daß
auf demselben Wege ein genügendes Resultat
zu jenem Zwecke nie zu erreichen gewesen
seyn würde.
Dennoch aber glaubte man durch die
Resultate der Abschätzung dem gewollten
Zwecke näher gerückt zu seyn und kam nun,
um jene Resultate möglichst zu benutzen,
zurück auf die von einzeln Mitgliedern der
Section gethanen und von der Section dem
Landtage vorgelegten Vorschläge über die